Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs.3 und § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Quartier Bahnhof östlich des ehemaligen Bahnhofes Wanzleben“ für den Einfamilienhausbau nach § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
Planungsziel ist die Ausweisung von gemischten Bauflächen zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der Errichtung von ca. 7 Einfamilienhäusern (Flurstück 535, Flur 17, Gemarkung Wanzleben) auf einer Fläche von ca. 0,5 Hektar zwischen der Straße und der Bahnanlage und der Einbeziehung des sozialen Zentrums „Alter Bahnhof“ mit der Zielsetzung der dauerhaften Sicherung als soziale Einrichtung.
Der Geltungsbereich ist der Anlage 1 zu entnehmen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Die Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH beabsichtigt auf dem Flurstück
535, Flur 17 der Gemarkung Wanzleben Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser zu
erschließen. Die Bauvoranfrage zur Errichtung von 7 Einfamilienhäusern wurde
im September 2018 durch den Landkreis Börde negativ beschieden mit dem
Hinweis, dass eine Bebauung nach Erarbeitung einer Bauleitplanung möglich ist.
Die für eine Bebauung vorgesehenen Flächen werden derzeit nicht genutzt und liegen brach.
Die Fläche ist im Entwurf des derzeit in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Wanzleben - Börde als gemischte Baufläche dargestellt.
Der Bebauungsplan soll unter Einbeziehung des sozialen Zentrums „Alter Bahnhof“ Mischgebiete festsetzen. Die Einbeziehung ist erforderlich, um bauleitplanerisch klarzustellen, dass dieser als soziales Zentrum dauerhaft gesichert werden soll und dies durch die hinzukommende Nachbarschaft zu berücksichtigen ist.
gesetzliche Grundlagen:
§ 1 Abs. 3 BauGB
§ 2 Abs. 1 BauGB
§ 13a, § 13b BauGB
§ 33 Kommunalverfassungsgesetz
Finanzierung:
Die Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH
als Eigentümer des Grundstücks und gleichzeitig Vorhabenträger
verpflichtet sich, alle entstehenden Verfahrenskosten und gegebenenfalls
entstehende Erschließungskosten zu übernehmen. Dies wird in einem gesonderten
städtebaulichen Vertrag gesichert.
Anlagenverzeichnis:
Plan Abgrenzung des Geltungsbereiches B-Plan Quartier Bahnhof östlich des ehemaligen Bahnhofes Wanzleben