Betreff
Stellungnahme zum B-Plan "Windenergieanlagen Hohe Börde Süd-Ost" Hohe Börde
Vorlage
136/BAU/19-24
Art
BV-BAU

Der Wirtschafts-, Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates der Stadt Wanzleben – Börde bestätigt die Zustimmung des Bürgermeisters als Eilentscheidung zu

der im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinde abzugebende Stellungnahme der Stadt Wanzleben – Börde zum Vorentwurf des B-Planes „Windenergieanlagen Hohe Börde Süd-Ost“ der Gemeinde Hohe Börde gemäß Anlage. 


Die Winag Neue Energie GmbH betreibt im Südosten der Gemarkung Niederndodeleben zwei Windenergieanlagen. Der vorgenannte Betreiber beabsichtigt nun die beiden vorhandenen Altanlagen durch neue leistungsstärkere Windenergieanlagen zu ersetzen und eine weitere Anlage zu errichten.

 

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald es für die

städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Die Erforderlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans ergibt sich für die Gemeinde aus den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen zum weiteren Betrieb von

Windenergieanlagen in diesem Bereich der Gemarkung und dem vorliegenden Baugesuch.

Dem Antrag des Unternehmens folgend fasste der Gemeinderat am 21.04.2021 den

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Windpark Hohe Börde Süd-Ost“.

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein

geordnetes Repowering der vorhandenen Altanlagen und für die Errichtung einer weiteren Anlage unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Belange. Hierbei sollen auch die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen künftiger Eingriffe in Natur und Landschaft inhaltlich festgeschrieben werden.