Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des Gewerbe- und
Industriegebietes Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet I“ OT Hohendodeleben
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Der
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen
(§ 2 Abs. 1 BauGB)
Ein privater
Investor plant die Errichtung bzw. Erweiterung eines Gewerbe- Industriegebietes
auf dem Grundstück an der Magdeburger Straße im OT Hohendodeleben angrenzend an
das bestehende Gewerbegebiet
(B-Plan
Gewerbegebiet I).
Der Geltungsbereich erstreckt
sich auf die Flurstücke 102/27, 103/27 und 28 in der Flur 3 der Gemarkung
Hohendodeleben.
Es ist beabsichtigt,
auf den Grundstücken einen hochmodernen Industrie- und Innovationspark zu
entwickeln, welche nachhaltige Mietflächen für Unternehmen aus Industrie,
Handel, Forschung, Gewerbe, Produktion und Entwicklung bietet.
Der Bereich befindet
sich im Nordosten der Ortschaft Hohendodeleben und hat eine Größe von ca. 14,6
Hektar.
Die gewerbliche
Baufläche ist von der Bundesautobahn A14 ohne Querung einer Ortschaft über die
Straßenverbindung Hohendodeleber Chaussee und Thauberg von der Autobahnabfahrt
Wanzleben erreichbar.
Sie grenzt westlich
in Richtung Bundesautobahn A14 an. Sie muss verkehrstechnisch über einen neuen
Anschluss an die Magdeburger Straße angeschlossen werden. Denkbar wäre auch
eine Anbindung an das vorhandene Gewerbegebiet Stadtweg (B-Plan Gewerbebiet I“)
sowie über die Feldstraße.
Der Bereich befindet
sich als ortsnaher Bereich innerhalb der Flächen, die
im Regionalen
Entwicklungsplan 2006 von den Festlegungen als Vorranggebiete für die
Landwirtschaft ausgenommen sind.
Im 3. Entwurf des
Regionalen Entwicklungsplanes ist er als Vorranggebiet für die Landwirtschaft
vorgesehen.
Vorsorglich sollte
daher ein Antrag auf Zielabweichung gestellt werden.
Die Entwicklung soll
im Rahmen der Erarbeitung des 4. Entwurfes des Regionalen Entwicklungsplanes
Berücksichtigung finden.
Der Geltungsbereich ist als „Änderungsbereich 4 – Erweiterung der gewerblichen Baufläche in Hohendodeleben Nordost“ der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 30.06.2021 dargestellt.
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden durch den Begünstigten durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages getragen. Der Stadt entstehen dafür keine Kosten.
Planteil Darstellung Geltungsbereich