Betreff
2. Änderungsvereinbarung zur Zweckvereinbarung zur Nutzung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle im Rahmen von förmlichen Vergabeverfahren
Vorlage
15/BM/18
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die im Entwurf beigefügte

"2. Änderungsvereinbarung zur Zweckvereinbarung zur Nutzung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle“ mit Wirkung zum 01. September 2018 im Wege interkommunaler Zusammenarbeit.

 


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat in seiner Sitzung am 15.02.2018 (Beschluss-Nr.101206.18.01-004) dem Beitritt zur Zentralen Vergabstelle der Stadt Wolmirstedt zugestimmt.

 

Die Zweckvereinbarung und die Ausführungsvereinbarung in seiner derzeit gültigen Fassung lag dem Stadtrat am 15.02.2018 bereits vor.

 

Der Beitritt zur Zentralen Vergabestelle seitens der Stadt Wanzleben - Börde sowie der Einheitsgemeinde Biederitz macht die Änderung der Zweckvereinbarung erforderlich.

 

Zur bereits vorgelegten  2. Änderung der Zweckvereinbarung zur  Hauptausschusssitzung am 10.04.2018 gab es noch inhaltliche Veränderungen, sodass diese Vorlage in der Stadtratsitzung am 26.04.2018 von der Tagesordnung genommen wurde.

 

Die 2. Änderung zur Zweckvereinbarung sowie die 2. Änderung der Ausführungsvereinbarung sind der Beschlussvorlage beigefügt. Sie müssen in der vorliegenden Form von allen Vertragspartnern einheitlich beschlossen werden.

 

 

Am 1. Februar 2016 hat die Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolmirstedt, der Verbandsgemeinde Elbe-Heide, der Einheitsgemeinde Barleben, der Einheitsgemeinde Niedere Börde und des Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverbandes offiziell ihre Tätigkeit aufgenommen. Zum 1. August 2016 ist die Gemeinde Möser dieser Vereinbarung beigetreten.

 

Seitens der Einheitsgemeinde Biederitz besteht die Willensbekundung dieser Vereinbarung ebenfalls beizutreten. Seitens der Stadt Wanzleben - Börde soll der Beitritt der Zentralen Vergabstelle auch zum 01. September 2018 erfolgen.

 

Im Vorfeld der Beratungen haben sich die Hauptverwaltungsbeamten auf eine Besetzung der Zentralen Vergabestelle mit 2,5 VzÄ verständigt. Bei der Besetzung der Zentralen Vergabestelle mit 2,5 VzÄ aus EG 10 und EG 8 ergeben sich somit Kosten von

~232.070 € jährlich, das sind ~51.500 € an Mehraufwand im Vergleich zu der Besetzung mit 2,0 VzÄ wie bisher. Jedoch würde sich die Kostenverteilung auf nunmehr 8 Vertragspartner erstrecken, was grundsätzlich die Kosten jedes einzelnen Vertragspartners sinken lässt.

 

 

Eine Genehmigung der Zweckvereinbarung durch die Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich, da gemäß § 1 der Zweckvereinbarung die Aufgaben zur Besorgung auf die Stadt Wolmirstedt übertragen werden. Die Aufgabe verbleibt mithin beim jeweiligen Vertragspartner. Die Änderungsvereinbarung wird der Kommunalaufsicht und dem Landesverwaltungsamt lediglich angezeigt.


2. Änderung zur Zweckvereinbarung

   2. Änderung der Ausführungsvereinbarung

Kostenzusammenstellung