1.Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde
beschließt die Aufhebung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 1 „Wanzlebener
Straße" der Stadt Wanzleben - Börde OT Hohendodeleben, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand
Juni 2020, als Satzung.
2. Die Begründung (Satzungsfassung,
Stand Juni 2020) wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3
BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben,
wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins
gemeindliche Internet-Portal der Stadt eingestellt.
Der Stadtrat der Stadt Wanzleben-Börde hat am
05.03.2020 die Aufstellung des Aufhebungsverfahrens für den vorhabenbezogenen
B-Plan Nr. 1 „Wanzlebener Straße“ in der Ortschaft Hohendodeleben gemäß § 2
Abs. 1 BauGB im Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.
Aus diesem Grund war eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.
1 BauGB nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen.
Die durch
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vB-Plan) überplanten Flächen sind
zwischenzeitlich nahezu vollständig bebaut. Das Plangebiet ist mit 46
Wohngebäuden (als Einzel- und Doppelhaus) bebaut.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.1 Wanzlebener Straße soll in seinem
räumlichen Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben werden.
Eine
Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist nicht möglich da der
ursprüngliche Vorhabenträger des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1
Wanzlebener Straße nicht mehr existent ist.
Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist erfolgt.
Nunmehr ist der Verfahrensschritt zur
Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB abgeschlossen.
Da es im Ergebnis der
Abwägung zu keiner Änderung des aufzuhebenden vorhabenbezogenen B-Plans kommt,
welche eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf, kann die
Satzung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen
B-Planes Nr. 1 „Wanzlebener Straße" der Stadt Wanzleben - Börde OT
Hohendodeleben beschlossen werden.
Anlagenverzeichnis:
Begründung Aufhebung vB Nr. 1 Wanzlebener Straße Juni 2020
Planzeichnung Aufhebung vB Nr. 1 Wanzlebener Straße Juni 2020