Betreff
Satzungsbeschluss zur Aufhebung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 1 „Wanzlebener Straße“ OT Hohendodeleben
Vorlage
124/BM/19-24
Art
BV-BM

1.Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufhebung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 1 „Wanzlebener Straße" der Stadt Wanzleben - Börde OT Hohendodeleben, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand Juni 2020, als Satzung.


    2. Die Begründung (Satzungsfassung, Stand Juni 2020) wird gebilligt.


3. Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins gemeindliche Internet-Portal der Stadt eingestellt.

 


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben-Börde hat am 05.03.2020 die Aufstellung des Aufhebungsverfahrens für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 1 „Wanzlebener Straße“ in der Ortschaft Hohendodeleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Aus diesem Grund war eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 Wanzlebener Straße entspricht dem Vorhaben – und Erschließungsplanes Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Hohendodeleben. Der Plan wurde 1996 aufgestellt und ist seit dem 26.05.1997 rechtsverbindlich.

Die durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vB-Plan) überplanten Flächen sind zwischenzeitlich nahezu vollständig bebaut. Das Plangebiet ist mit 46 Wohngebäuden (als Einzel- und Doppelhaus) bebaut.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.1 Wanzlebener Straße soll in seinem räumlichen Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben werden.

 

Eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist nicht möglich da der ursprüngliche Vorhabenträger des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 Wanzlebener Straße nicht mehr existent ist.

 

Die Öffentlichkeitbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde für den Zeitraum vom 02.04.2020 bis 06.05.2020 vorbereitet und veröffentlicht. Aufgrund der Schließung des Verwaltungsgebäudes für den Besucherverkehr konnte diese nicht stattfinden. Unter Bezugnahme auf die Rundverfügung Nr. 02/20 - Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung - des MLV LSA wurde die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 11.05.2020 bis 15.06.2020 wiederholt. Parallel dazu erfolgte die online-Beteiligung, die Unterlagen standen für den gleichen Zeitraum auf Homepage der Stadt Wanzleben-Börde zur Verfügung. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 10.03.2020.

 

Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist erfolgt.

 

Nunmehr ist der Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB abgeschlossen.

 

Da es im Ergebnis der Abwägung zu keiner Änderung des aufzuhebenden vorhabenbezogenen B-Plans kommt, welche eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf, kann die Satzung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen
B-Planes Nr. 1 „Wanzlebener Straße" der Stadt Wanzleben - Börde OT Hohendodeleben beschlossen werden.


Anlagenverzeichnis:
Begründung Aufhebung vB Nr. 1 Wanzlebener Straße Juni 2020

Planzeichnung Aufhebung vB Nr. 1 Wanzlebener Straße Juni 2020