Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 1. Änderung der Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Wanzleben - Börde (1. Änderung Entschädigungssatzung).
Aufgrund der Änderung der Kommunal-Entschädigungsverordnung
– KomEVO am 08.05.2020 wird die Entschädigungssatzung der Stadt Wanzleben -
Börde überarbeitet.
Die geplanten Änderungen wurden mit den Kameraden der Feuerwehr abgestimmt,
wobei auf weitere mögliche Erhöhungen verzichtet wurde.
Die 1. Änderungssatzung soll rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Finanzierung:
Die
finanzielle Mehrbelastung des Haushaltes der Stadt liegt bei ca. 2.000 €,
hinsichtlich der Entschädigung der Feuerwehrkameraden / innen.
Seitens
der Entschädigung der Orts- bzw. Stadträte/innen hat die Änderung der Satzung
zurzeit keine Auswirkungen, da keine Doppelfunktionen innerhalb des
Ortschaftsrates bzw. Stadtrates durch die Orts- bzw. Stadträte/innen ausgeübt
werden.
Anlagenverzeichnis:
1. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Wanzleben - Börde
1. Änderung der Kommunal-Entschädigungsverordnung vom 08.05.2020