Betreff
1. Änderung der Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Wanzleben - Börde (1. Änderung Entschädigungssatzung)
Vorlage
125/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 1. Änderung der Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Wanzleben - Börde (1. Änderung Entschädigungssatzung).


Aufgrund der Änderung der Kommunal-Entschädigungsverordnung – KomEVO am 08.05.2020 wird die Entschädigungssatzung der Stadt Wanzleben - Börde überarbeitet.
Die geplanten Änderungen wurden mit den Kameraden der Feuerwehr abgestimmt, wobei auf weitere mögliche Erhöhungen verzichtet wurde.

 Die 1. Änderungssatzung soll rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft treten.


Finanzierung:
Die finanzielle Mehrbelastung des Haushaltes der Stadt liegt bei ca. 2.000 €, hinsichtlich der Entschädigung der Feuerwehrkameraden / innen.
Seitens der Entschädigung der Orts- bzw. Stadträte/innen hat die Änderung der Satzung zurzeit keine Auswirkungen, da keine Doppelfunktionen innerhalb des Ortschaftsrates bzw. Stadtrates durch die Orts- bzw. Stadträte/innen ausgeübt werden.


Anlagenverzeichnis:

1. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Wanzleben - Börde

1. Änderung der Kommunal-Entschädigungsverordnung vom 08.05.2020