1. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Abwägung zum Entwurf der 3. Änderung des
fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Wanzleben-Börde, OT Zuckerdorf
Klein Wanzleben, im Teilbereich "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik
und Bioethanolanlage gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
2. Die Ergebnisse
der Abwägung von Anregungen und Hinweisen der berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange entsprechen dem Abwägungskatalog (Seite 1 bis 13)
als Anlage zum Abwägungsbeschluss.
Von der
Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
- teilweise berücksichtigt werden
die Anregungen von:
- Landkreis Börde
3. Der
Abwägungskatalge (bestehend aus den Seiten 1 bis 13) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzten.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben – Börde hat am 07.12.2017 die Aufstellung der 3. Änderung des
fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Wanzleben – Börde, OT ZD Klein
Wanzleben, im Teilbereich „Sondergebiet Energie“ südlich der Zuckerfabrik und
Bioethanolanlage gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in öffentlicher Sitzung beschlossen.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Die öffentliche
Auslegung erfolgte vom 02.01.2018 bis zum 05.02.2018. Während der Auslegung
sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Zeitgleich erfolgte die
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Nach Abschluss des Verfahrens ist über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen zu entscheiden (Abwägungsgebot).
Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 13)