Betreff
Abwägungsbeschluss 3. Änderung FNP ZD Klein Wanzleben
Vorlage
17/BM/18
Art
BV-BM

1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Abwägung zum Entwurf der 3. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Wanzleben-Börde, OT Zuckerdorf Klein Wanzleben, im Teilbereich "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

2. Die Ergebnisse der Abwägung von Anregungen und Hinweisen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen dem Abwägungskatalog (Seite 1 bis 13) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

-              teilweise berücksichtigt werden die Anregungen von:

-              Landkreis Börde

 

3. Der Abwägungskatalge (bestehend aus den Seiten 1 bis 13) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzten.

 


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde hat am 07.12.2017 die Aufstellung der 3. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Wanzleben – Börde, OT ZD Klein Wanzleben, im Teilbereich „Sondergebiet Energie“ südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in öffentlicher Sitzung beschlossen. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 02.01.2018 bis zum 05.02.2018. Während der Auslegung sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Nach Abschluss des Verfahrens  ist über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen zu entscheiden (Abwägungsgebot).

 


Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 13)