1. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 3. Änderung des fortgeltenden
Flächennutzungsplanes der Stadt Wanzleben-Börde, OT Zuckerdorf Klein Wanzleben,
im Teilbereich "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und
Bioethanolanlage (Stand März 2018).
2. Die Begründung
zur 3. Änderung des fortgeltenden F-Planes der Stadt Wanzleben-Börde OT
Zuckerdorf Klein Wanzleben, im Teilbereich "Sondergebiet Energie"
südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage (Stand März 2018) wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister
wird beauftragt, die 3. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der
Stadt Wanzleben-Börde, OT Zuckerdorf Klein Wanzleben, im Teilbereich
"Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage
zur Genehmigung beim Landkreis Börde vorzulegen und die Erteilung der
Genehmigung als dann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der
Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Mit Bekanntmachung wird die 3. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Wanzleben-Börde, OT Zuckerdorf Klein Wanzleben, im Teilbereich "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage wirksam. Die wirksame Flächennutzungsplanänderung mit Begründung wird auf der Homepage der Stadt Wanzleben-Börde unter Bekanntmachungen eingestellt.
Nach Abschluss des Verfahrens nach § 2 BauGB (Aufstellung der Bauleitpläne, Verordnungsermächtigung), § 3 BauGB (Beteiligung der Bürger) und § 4 BauGB (Beteiligung der Behörden) ist der abschließende Beschluss über die 3. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Wanzleben-Börde, OT Zuckerdorf Klein Wanzleben, im Teilbereich "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage durch den Stadtrat zu fassen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 Betrachtung
der Umweltbelange
Genehmigungsfassung
Begründung 3. Änderung F-Plan
Genehmigungsfassung Planzeichnung 3. Änderung F-Plan