Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 1. Änderungssatzung der Stadt Wanzleben - Börde über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes.
Der Landkreis Börde
hat auf mögliche Verfahrensfehler bei der Erstellung der Kostenbeitragssatzung
vom 05.03.2020 hingewiesen. Hintergrund sind die nicht gewählten Kuratorien der
Horte der Kindertagesstätten „Sarrezwerge“ Wanzleben, „Seesternchen“ Seehausen
und „Ria Runkel“ Klein Wanzleben.
Hier werden die
Wahlen nachgeholt, die entsprechenden Vertreter für die Kuratorien und für die
Gemeindeelternvertretung benannt und dann die Kuratorien zur
Kostenbeitragssatzung in Form der ersten Änderungssatzung angehört.
Darüber hinaus bezog sich die Satzung noch auf das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, welches für die Kostenbeiträge der Kindertagesstätten keine Anwendung findet.
Einzige inhaltliche Änderung ist der § 1. Hier war noch die vorhergehende Regelung aus dem Kinderförderungsgesetz zur Wohnsitzgemeinde enthalten. Seit dem 01.08.2019 erhebt nicht die Wohnsitzgemeinde die Kostenbescheide, sondern die Gemeinde, in deren Gebiet das Kind betreut wird.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt und
die Elternbeiträge.
Anlagenverzeichnis:
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1.
Änderungssatzung vom 10.12.2020,
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Satzung
vom 05.03.2020.