Betreff
1. Änderungssatzung der Stadt Wanzleben - Börde über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes
Vorlage
136/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 1. Änderungssatzung der Stadt Wanzleben - Börde über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes.


Der Landkreis Börde hat auf mögliche Verfahrensfehler bei der Erstellung der Kostenbeitragssatzung vom 05.03.2020 hingewiesen. Hintergrund sind die nicht gewählten Kuratorien der Horte der Kindertagesstätten „Sarrezwerge“ Wanzleben, „Seesternchen“ Seehausen und „Ria Runkel“ Klein Wanzleben.

Hier werden die Wahlen nachgeholt, die entsprechenden Vertreter für die Kuratorien und für die Gemeindeelternvertretung benannt und dann die Kuratorien zur Kostenbeitragssatzung in Form der ersten Änderungssatzung angehört.

Darüber hinaus bezog sich die Satzung noch auf das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, welches für die Kostenbeiträge der Kindertagesstätten keine Anwendung findet.

Einzige inhaltliche Änderung ist der § 1. Hier war noch die vorhergehende Regelung aus dem Kinderförderungsgesetz zur Wohnsitzgemeinde enthalten. Seit dem 01.08.2019 erhebt nicht die Wohnsitzgemeinde die Kostenbescheide, sondern die Gemeinde, in deren Gebiet das Kind betreut wird.


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt und die Elternbeiträge.

 


Anlagenverzeichnis:

-          1. Änderungssatzung vom 10.12.2020,

-          Satzung vom 05.03.2020.