Betreff
4. Änderung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen vom 05.01.2016 für die Kita "Regenbogen" Wanzleben
Vorlage
142/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt das Einvernehmen zur 4. Änderung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und dem Zweckverband Kindertagesstätten im ev. Kirchenkreis Egeln, Kirchtor 25 in 39171 Sülzetal als Träger der Kita "Regenbogen", Kirchgang 8 in 39164 Stadt Wanzleben - Börde ab dem 01.03.2020.


Auf der Grundlage des § 11 a des Kinderförderungsgesetzes LSA (KiFöG) i. V. m. den §§ 78 b bis 78 e des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) wird zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung und dem Landkreis Börde eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese regelt u. a. die Finanzierung der ermittelten Platzkosten, das Leistungsspektrum, den Personalschlüssel sowie den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems.

 

Der Abschluss der Vereinbarung bedarf des Einvernehmens der Stadt Wanzleben - Börde und ist bis zur Erteilung schwebend unwirksam.

 

Beschlossen wird die 4. Änderung zur LEQ-Vereinbarung vom 05.01.2016.

Folgende Änderungen sind vereinbart:

- die monatlichen Entgelte (Platzkosten) für den Zeitraum ab 01.03.2020 sind Bestandteil.


Die Gesamtkosten betragen 635.328,29 € und erhöhen sich somit um 86.317,86 € gegenüber der 3. Änderungsvereinbarung. Die Platzkosten bspw. eines 10 h Krippenplatzes belaufen sich auf 1.2781,33 € und eines 10 h Kindergartenplatzes auf 767,16 € (in der 3. Änderungsvereinbarung waren es 1.173,45 € Kinderkrippe / 657,21 € Kindergarten).

 

Die übrigen Bestimmungen der LEQ-Vereinbarung vom 05.01.2016 sowie die 1. Änderung zur LEQ vom 08.08.2016 hinsichtlich des § 3a und die 2. Änderung zur LEQ-Vereinbarung vom 06.04.2017 bezüglich des § 2 Abs. 4 bleiben unberührt.

 


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses erhöhen sich die Gesamtkosten, die nach Abzug der Kostenbeiträge und Pauschalen zu Mehrausgaben im Haushalt der Stadt Wanzleben - Börde führen. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 3.6.5.10.54580, hier ist durch die Stadt Wanzleben - Börde der Fehlbetrag bezogen auf die umlagefähigen Kosten in Höhe von 250.340,55 € pro Jahr zu tragen. Durch die 4. Änderungsvereinbarung erhöhen sich diese Aufwendungen um 2.338,04 €.


Anlage:

4. Änderung zur Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen vom 05.01.2016 ab 01.03.2020