Betreff
2. Änderung zur Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung vom 24.01.2018 für die Integrative Kita "Der kleinen Domersleber"
Vorlage
143/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt das Einvernehmen zur 2. Änderung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und der Bördekita gGmbH, Martin-Selber-Straße 12a in 39164 Stadt Wanzleben - Börde als Träger der Kita "Der kleinen Domersleber", Martin-Selber-Straße 12a in 39164 Stadt Wanzleben - Börde ab dem 01.04.2020.

 


Auf der Grundlage des § 11 a des Kinderförderungsgesetzes LSA (KiFöG) i. V. m. den §§ 78 b bis 78 e des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) wird zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung und dem Landkreis Börde eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese regelt u. a. die Finanzierung der ermittelten Platzkosten, das Leistungsspektrum, den Personalschlüssel sowie den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems.

 

Der Abschluss der Vereinbarung bedarf des Einvernehmens der Stadt Wanzleben - Börde und ist bis zur Erteilung schwebend unwirksam.

 

Beschlossen wird die 2. Änderung zur LEQ-Vereinbarung vom 24.01.2018.

Folgende Änderungen sind vereinbart:

- die monatlichen Entgelte (Platzkosten) für den Zeitraum ab 01.04.2020 sind Bestandteil.

 

Die Gesamtkosten im Jahr 2020 betragen 422.369,37 € und erhöhen sich somit um 96.778,86 € gegenüber der 1. Änderungsvereinbarung. Die Platzkosten bspw. eines 10 h Krippenplatzes belaufen sich auf 1.571,60 € und eines 10 h Kindergartenplatzes auf 858,92 € (in der 1. Änderungsvereinbarung waren es 1.208,16 € Kinderkrippe / 714,74 € Kindergarten).

 

Die übrigen Bestimmungen der LEQ-Vereinbarung vom 24.01.2018 4 bleiben unberührt.


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses erhöhen sich die Gesamtkosten, die nach Abzug der Pauschalen zu Mehrausgaben im Haushalt der Stadt Wanzleben - Börde führen. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 3.6.5.10.54580, hier ist durch die Stadt Wanzleben - Börde der Fehlbetrag bezogen auf die umlagefähigen Kosten in Höhe von 274.075,29 € pro Jahr zu tragen. Durch die 2. Änderungsvereinbarung erhöhen sich diese Aufwendungen um 92.534,49 €.


Anlage:

Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen ab 01.04.2020