1. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des
Flächennutzungsplanes der Stadt Wanzleben - Börde gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
2. Die im Ergebnis
der Beteiligungen nach 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Flächennutzungsplanes
(Stand April 2020) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen
der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen
denen in der Abwägungstabelle (Seite 1 bis 41) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.
Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit
folgenden Ergebnissen:
Nicht berücksichtigt werden Anregungen von:
-
Bürger 1
aus Magdeburg
-
Bürger 2
aus Magdeburg
-
landwirtschaftlicher
Betrieb aus Wanzleben – Börde
Teilweise berücksichtigt werden Anregungen
von:
-
Verband
der Kleingärtner der Region Börde-Ohre e. V.
-
Kleingärtnerverein
„Bördeland“ e. V. Wanzleben
-
Kleingartenverein
„Schulze 13“
-
Kleingartenverein
„Springbrunnen e. V.“
-
Gartenverein
Zukunft e. V.
-
Landeshauptstadt
Magdeburg
-
Deutsche
Regionaleisenbahn GmbH
-
Landkreis
Börde
-
Ministerium
für Landesentwicklung u. Verkehr des LSA
-
Regionale
Planungsgemeinschaft
Berücksichtigt werden Anregungen von:
-
Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben
-
50 Hertz
Transmission GmbH
3. Die
Abwägungstabelle (bestehend aus den Seiten 1 bis 41) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange, die abwägungsrelevante Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 07.08.2020 bis zum 11.09.2020.
Die Bekanntmachung wurde im Informationsblatt „Unsere Stadt Wanzleben – Börde“
Nr. 8 vom 29.07.2020 sowie auf der Internetseite der Stadt Wanzleben – Börde veröffentlicht.
Die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit
Anschreiben vom 10.07.2020.
Die zum Entwurf eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken der Bürger, berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und wurden in Form einer Abwägungstabelle in die Begründung eingepflegt.
Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Anlagenverzeichnis: Abwägungstabelle FNP Oktober 2020