Betreff
Abwägungsbeschluss Neuaufstellung Flächennutzungsplan Stadt Wanzleben - Börde
Vorlage
144/BM/19-24
Art
BV-BM

1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Wanzleben - Börde gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

2. Die im Ergebnis der Beteiligungen nach 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Flächennutzungsplanes (Stand April 2020) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen denen in der Abwägungstabelle (Seite 1 bis 41) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.

 

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

 

Nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

-          Bürger 1 aus Magdeburg

-          Bürger 2 aus Magdeburg

-          landwirtschaftlicher Betrieb aus Wanzleben – Börde

 

Teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

-          Verband der Kleingärtner der Region Börde-Ohre e. V.

-          Kleingärtnerverein „Bördeland“ e. V. Wanzleben

-          Kleingartenverein „Schulze 13“

-          Kleingartenverein „Springbrunnen e. V.“

-          Gartenverein Zukunft e. V.

-          Landeshauptstadt Magdeburg

-          Deutsche Regionaleisenbahn GmbH

-          Landkreis Börde

-          Ministerium für Landesentwicklung u. Verkehr des LSA

-          Regionale Planungsgemeinschaft

 

Berücksichtigt werden Anregungen von:

-          Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

-          50 Hertz Transmission GmbH

 

3. Die Abwägungstabelle (bestehend aus den Seiten 1 bis 41) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange, die abwägungsrelevante Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat am 09.07.2020 den Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 07.08.2020 bis zum 11.09.2020.

Die Bekanntmachung wurde im Informationsblatt „Unsere Stadt Wanzleben – Börde“

Nr. 8 vom 29.07.2020 sowie auf der Internetseite der Stadt Wanzleben – Börde veröffentlicht.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 10.07.2020.

 

Die zum Entwurf eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken der Bürger, berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und wurden in Form einer Abwägungstabelle in die Begründung eingepflegt.

 

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.


Anlagenverzeichnis: Abwägungstabelle FNP Oktober 2020