Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben-Börde beschließt den Entwurf des B-Planes „Alter Bahnhof /
Bucher Weg" in der beigefügten Fassung (Stand Oktober 2020).
Die Begründung wird gebilligt.
Der Entwurf des
B-Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde hat am 09.07.2020 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 BauGB für den B-Plan gefasst. Die Bekanntmachung erfolgte im Informationsblatt der Stadt Wanzleben – Börde Nr. 8 am 29.07.2020.
Allgemeine Ziele
und Zwecke sowie Notwendigkeit der Aufstellung des
Bebauungsplanes:
Nördlich des Bucher
Weges, östlich der Bahnhofspromenade befindet sich südlich des noch betriebenen
Anschlussgleises der Zuckerfabrik Klein Wanzleben der ehemalige Bahnhof
Wanzleben. Der Personenverkehr auf der Strecke Eilsleben – Blumenberg, an der
der Bahnhof Wanzleben lag, wurde am 28.09.2002 eingestellt und der Bahnhof
außer Betrieb genommen. Zwischen Klein Wanzleben und Blumenberg erfolgt auf der
Bahnstrecke weiterhin Güterverkehr. Wöchentlich verkehren hier zwei
Tanklastzüge. Die Belegung ist sehr gering. Der Bahnhof Wanzleben wurde
umgebaut. Er wird derzeit als soziales Zentrum Alter Bahnhof durch den
Kreisverband Wanzleben e.V. des Deutschen Roten Kreuzes betrieben. Westlich des
Bahnhofes entstand auf den Flächen des Bahnhofsvorplatzes und der
Güterverladung ein Discountmarkt. Die Flächen östlich des Bahnhofes, auf denen
ehemals Abstellgleise und Verladeanlagen vorhanden waren, liegen brach. Auf
diesen Flächen beabsichtigt die Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH die
Entwicklung eines Baugebietes für ca. 6 bis 7 Wohnhäuser.
Eine Bauvoranfrage
im September 2018 wurde durch den Landkreis Börde negativ beschieden, da sich
nordöstlich nur der Schienenweg und eine Kleingartenanlage befinden. Nach Auffassung
des Landkreises Börde gehören die Flächen dem Außenbereich an. Es wurde darauf
hingewiesen, dass durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes eine Bebauung
möglich ist. Die Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH hat daher angeregt, für
die Flächen östlich des Bahnhofes einen Bebauungsplan aufzustellen. Sie hat
sich gegenüber der Stadt Wanzleben-Börde dazu verpflichtet, die mit der
Bebauungsplanaufstellung im Zusammenhang entstehenden Kosten zu tragen.
Die Schaffung von
Bauflächen für Wohngrundstücke entspricht den Zielen der Stadt Wanzleben-Börde.
Der aktuell bestehende Wohnbauflächenbedarf ist nicht gedeckt, so dass für die
Aufstellung des Bebauungsplanes ein städtebauliches Erfordernis besteht.
Weiterhin wird eine ehemals für Gleisanlagen genutzte Fläche baulich
nachgenutzt. Dies entspricht den Zielen des Bodenschutzes im Sinne des § 1a
BauGB.
Die Fläche ist im in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Gemischte Bauflächen dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben. Da die Gebietstypik eines Mischgebietes allein durch die Wohnbebauung nicht gewährleistet ist, wurde die Fläche des alten Bahnhofes mit in den Geltungsbereich einbezogen, um die allgemeine Zweckbestimmung eines Mischgebietes zu wahren, auch wenn die neu hinzukommende Bebauung ausschließlich Wohnen umfasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist städtebaulich erforderlich. Der Bebauungsplan dient der Befriedigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung im Sinne des § 1 Abs.6 Nr.2 BauGB und der Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile § 1 Abs.6 Nr.4 BauGB. Der Plan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt werden.
Finanzierung:
Die Kosten des
Bauleitplanverfahrens werden durch den Begünstigten/ Grundstückseigentümer
getragen. Der Stadt entstehen keine Kosten.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Begründung
B-Plan „Alter Bahnhof / Bucher Weg“
Entwurf Planteil B-Plan „Alter Bahnhof / Bucher Weg“