Betreff
5. Änderung der Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände
Vorlage
149/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 5. Änderung der Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue.


Die Unterhaltungsverbände haben für das Jahr 2020 die jährlichen Beiträge den aktuellen Bedingungen angepasst. Die Änderungen ergeben sich aus Veränderungen der Einwohnerzahlen, veränderter Verwaltungskosten sowie der Verteilung zwischen unbefestigter und befestigter Fläche. Grundlage sind die Angaben des statistischen Landesamtes sowie die entsprechenden tariflichen Bestimmungen.

Die Orientierungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände ist vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg aktualisiert worden.

Um im Falle eines Klageverfahrens Rechtsicherheit zu erlangen, hat der Vizepräsident des Verwaltungsgerichtes Magdeburg und Vorsitzender Richter der für die Verbandsbeiträge und Umlage zuständigen Kammer geraten, unsere Umlagesatzung der geänderten Orientierungssatzung anzupassen.


Finanzierung:
Die Einnahmen werden unter folgender Haushaltsstelle gebucht: 5.5.2.10.432100


Anlagenverzeichnis:

5. Änderungssatzung Umlage ab 2015 für 2020

Gegenüberstellung Umlage 2019 und 2020

Umlagesatzung 2015 mit roten Änderungen