Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 5. Änderung der Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue.
Die Unterhaltungsverbände haben für das Jahr 2020 die jährlichen
Beiträge den aktuellen Bedingungen angepasst. Die Änderungen ergeben sich aus
Veränderungen der Einwohnerzahlen, veränderter Verwaltungskosten sowie der
Verteilung zwischen unbefestigter und befestigter Fläche. Grundlage sind die
Angaben des statistischen Landesamtes sowie die entsprechenden tariflichen
Bestimmungen.
Die Orientierungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände ist vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des
Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg aktualisiert worden.
Um im Falle eines Klageverfahrens Rechtsicherheit zu erlangen, hat der Vizepräsident des Verwaltungsgerichtes Magdeburg und Vorsitzender Richter der für die Verbandsbeiträge und Umlage zuständigen Kammer geraten, unsere Umlagesatzung der geänderten Orientierungssatzung anzupassen.
Finanzierung:
Die Einnahmen werden unter folgender
Haushaltsstelle gebucht: 5.5.2.10.432100
Anlagenverzeichnis:
5. Änderungssatzung Umlage ab 2015 für 2020
Gegenüberstellung Umlage 2019 und 2020
Umlagesatzung 2015 mit roten Änderungen