Betreff
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Wanzleben - Börde
Vorlage
151/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Wanzleben - Börde.


Mit Urteil vom 16.07.2020 (7 A 299/19) hat das VG Magdeburg in einem Rechtstreit entschieden, dass eine Viertelstundentaktung bei der Kostenerstattung unzulässig ist und nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar ist. Die aktuelle Kostensatzung der Stadt Wanzleben - Börde vom 20.06.2019 enthält noch eine Halbstundentaktung und verstößt somit ebenfalls gegen den Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Diese derzeitige Satzungsregelung führt zur Nichtigkeit der gesamten Satzung und des dazugehörigen Kostenersatztarifes.

 

Die Kalkulation wird im Jahr 2021 zur Aktualisierung durchgeführt und per Änderungsatzung zur Beschlussfassung in den Stadtrat eingebracht.


Anlagenverzeichnis:
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Wanzleben - Börde

 

Kostenkalkulation 2015-2017