Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Wanzleben - Börde.
Mit Urteil vom 16.07.2020 (7 A
299/19) hat das VG Magdeburg in einem Rechtstreit entschieden, dass eine
Viertelstundentaktung bei der Kostenerstattung unzulässig ist und nicht mit dem
Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar ist. Die
aktuelle Kostensatzung der Stadt Wanzleben - Börde vom 20.06.2019 enthält noch
eine Halbstundentaktung und verstößt somit ebenfalls gegen den Art. 3 Abs. 1
des Grundgesetzes. Diese derzeitige Satzungsregelung führt zur Nichtigkeit der
gesamten Satzung und des dazugehörigen Kostenersatztarifes.
Die Kalkulation wird im Jahr 2021 zur Aktualisierung durchgeführt und per Änderungsatzung zur Beschlussfassung in den Stadtrat eingebracht.
Anlagenverzeichnis:
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die
Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Wanzleben - Börde
Kostenkalkulation 2015-2017