Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben – Börde beschließt auf der Grundlage des §101 (Haushaltsplan)
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit dem § 1
Abs.2 Nr. 5 der Kommunalhaushaltsverordnung den Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan
2018 (-2022) für die verwalteten Wohnungen der Stadt Wanzleben – Börde durch
die Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH.
Auf Grund des §1
Abs. Nr. 5 der Kommunalhaushaltsverordnung ist dem Haushaltsplan der Erfolgs-,
Vermögens- und Finanzplan 2018 (-2022) für die verwalteten Wohnungen der Stadt
Wanzleben – Börde durch die Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH beizufügen. Zur
Beschlussfassung des Haushaltes 2018 am 07.12.2017 lag er noch nicht in der
Endfassung vor. Daher ist er gesondert durch den Stadtrat zu beschließen.
Erfolgs-, Vermögens-
und Finanzplan 2018 (-2022)