Betreff
Rückzahlung eines Darlehens zum Ablauf der Zinsbindung
Vorlage
064/HA/19-24
Art
BV-HA

Der Hauptausschuss der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Tilgung der Restschuld des Darlehens zum 30.06.2024 i. H. v. 76.158,18 € während der vorläufigen Haushaltsführung nach § 104 KVG LSA.


Zum 30.06.2024 endet die Zinsbindung für ein Darlehen bei der HypoVereinsbank mit einer Restschuld i. H. v. 76.158,18 €. Das Darlehen diente zur Tilgung von Wohnungsaltschulden im Ortsteil Zuckerdorf Klein Wanzleben. Erfahrungsgemäß wird von den Banken für diese Höhe der Restschuld kein Angebot zur Umschuldung eingereicht. Folglich soll die Summe im Haushaltsjahr 2024 beglichen werden.


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die Tilgung ist im Haushaltsplan 2024 auf der Buchungsstelle 6.1.2.10/9038.792730 veranschlagt. Die Finanzierung wird mittels der Investitionspauschale 2024 gesichert.

Nach vorliegendem Tilgungsplan des derzeitigen Darlehenspartners wird der Haushaltsplan jährlich bis 2030 um Zins- und Tilgungsleistungen von ca. 13.000,00 € entlastet.