Betreff
Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Klein Rodensleben in das Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
408/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Berufung des Kameraden Peter Schindelhauer in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Klein Rodensleben für die Dauer von sechs Jahren.


Gemäß § 15 Absatz 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt wird eine Ortsfeuerwehr durch einen Ortswehrleiter geleitet. Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen. Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein.

 

Die Einsatzkräfte der Ortsfeuerwehr Klein Rodensleben schlugen im Rahmen der Vorschlagswahl am 24.02.2024 einstimmig den Kameraden Peter Schindelhauer für die Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters vor.

 

Mit Datum vom 26.02.2024 wurde der Landkreis Börde als Aufsichtsbehörde zur Berufung angehört. Im Anschreiben vom 28.02.2024 bestätigt der Landkreis Börde die fachliche Voraussetzung des Kameraden Schindelhauer. Schlussfolgernd kann der Kamerad zum stellvertretenden Ortswehrleiter berufen werden.

 

Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Der stellvertretende Ortswehrleiter erhält gemäß der Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Wanzleben - Börde eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 61,00 Euro. Die Kosten sind in der jährlichen Haushaltsplanung unter der Haushaltsstelle 1.2.6.00.542100 eingeplant.