Betreff
Fortschreibung Lärmaktionsplan der Stadt Wanzleben - Börde
Vorlage
410/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde stimmt dem Lärmaktionsplan der Stadt Wanzleben - Börde (4. Runde) sowie deren Veröffentlichung in der vorgelegten Fassung zu. Die notwendigen Schritte zur Berichterstattung an das Land Sachsen-Anhalt sind von der Verwaltung zu veranlassen.


Nach den Bestimmungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV in Verbindung mit der Immissionszuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt musste die Stadt Wanzleben - Börde eine Lärmkartierung der in ihrem Territorium befindlichen Hauptverkehrsstraßen (hier: Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke – DTV – von 8.200 Kfz/24 h und mehr) bis zum 30. Juni 2022 durchführen. Innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Wanzleben - Börde betrifft dies die Autobahn A14 (Länge 2,58 km) und die Landesstraße L50 (Länge 5,59 km).

Durch Beteiligung an einer zentralen Vergabe der Lärmkartierung der in Sachsen-Anhalt befindlichen Hauptverkehrsstraßen ist die Stadt Wanzleben - Börde der Verpflichtung zur Lärmkartierung fristgerecht nachgekommen.

 

Nach einem im Jahr 2022 getroffenen Urteil des europäischen Gerichtshofes (EuGH) zieht eine Verpflichtung zur Lärmkartierung zwangsläufig eine entsprechende Pflicht zur Lärmaktionsplanung nach sich.

In der Stadt Wanzleben - Börde wurde bereits in der vorhergehenden 3. Runde ein Lärmaktionsplan aufgestellt.

Angesichts der aufgezeigten höchstrichterlichen Rechtsprechung besteht für die Stadt Wanzleben - Börde in der nunmehr 4. Runde - die Verpflichtung der Aufstellung eines Lärmaktionsplans bis zum 18. Juli 2024. Auf Grundlage einer seitens des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt bereit gestellten Vorlage wurde von der Stadt Wanzleben - Börde der vorliegende Lärmaktionsplan erarbeitet, der vollumfänglich den in der EU-Umgebungslärmrichtlinie geforderten Inhalten entspricht. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde die Öffentlichkeit richtlinienkonform in einem zweistufigen Verfahren beteiligt. Zur vorliegenden Ausfertigung des Lärmaktionsplanes wurden von der Öffentlichkeit keine Einwände geltend gemacht.

 

Ausgehend von den Ergebnissen der Lärmkartierung und der Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren wurde der vorliegende Lärmaktionsplan der Stadt Wanzleben - Börde (4. Runde) ausgefertigt.

 

In Anbetracht eines fehlenden zwingenden Handlungserfordernisses wurden keine Lärmminderungsmaßnahmen im Lärmaktionsplan der Stadt Wanzleben - Börde festgelegt.

Die in der Stadt Wanzleben - Börde befindliche Haupteisenbahnstrecke ist Gegenstand des Lärmaktionsplanes des Eisenbahn-Bundesamtes und musste folglich nicht in die stadteigene Lärmaktionsplanung einbezogen werden.

 


Lärmaktionsplan Stadt Wanzleben - Börde 01.03.2024