Betreff
Eilentscheidung gem. § 65 Abs. 4 KVG LSA zur Freigabe von finanziellen Mitteln in der vorläufigen Haushaltsführung zur Wiedererrichtung der Bruchsteinmauer auf dem Rathaushof
Vorlage
063/HA/19-24
Art
BV-HA

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Wanzleben - Börde bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 65 Abs. 4 KVG LSA zur Freigabe von finanziellen Mitteln in Höhe von 75.000,00 € (brutto) zur Sicherung und Wiedererrichtung der Bruchsteinmauer auf dem Rathaushof.


Derzeit läuft die Reparatur der Bruchsteinmauer auf dem Rathaushof. Diese ist Mitte Dezember 2023 beim Sturm zu einem Drittel eingestürzt. Sie wird zur Zeit auf dem eingestürzten Bereich in einer Höhe von 2 m wiedererrichtet. Die dann verbleibende Mauer sollte auf diese Höhe angeglichen werden. Beim Abtragen stürzte ein weiteres Drittel der Mauer, auf Grund des baulichen Zustandes, ein.

Damit die Arbeiten abgeschlossen werden können und ein weiterer Einsturz verhindert wird, ist ein umfangreicher Wiederaufbau notwendig.

Aus diesem Grund musste die Entscheidung über die Freigabe der Mittel in der haushaltslosen Zeit unverzüglich erfolgen.


Finanzierung:

Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 1.1.1.31.522100