Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gem. § 100 KVG LSA die Haushaltssatzung der Stadt Wanzleben - Börde für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan als Bestandteil und gem. § 106 KVG LSA den Finanzplan und das Investitionsprogramm bis 2027.


Anlagenverzeichnis:

Haushaltssatzung 2024

Haushaltsplan 2024