Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf der
Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Wiesenblick“ der Stadt Wanzleben - Börde
OT Domersleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
1. Die im Ergebnis
der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf der Abgrenzungs-
und Einbeziehungssatzung „Wiesenblick“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise in
den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 7) als Anlage zum
Abwägungsbeschluss. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen
vorgebracht.
2. Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
Teilweise
berücksichtigt werden Anregungen von:
Landkreis Börde
3. Der
Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 7) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
4. Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den
Inhalt der Einbeziehungssatzung wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung
unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.
5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat in öffentlicher Sitzung am 15.02.2024
die Aufstellung
einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung für die Teilfläche des Flurstücks
290 in der Flur 11, Gemarkung Domersleben in die im Zusammenhang bebaute Ortslage
Domersleben beschlossen.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch öffentliche
Auslegung vom 25.03.2024 bis zum 30.04.2024 im Dienstgebäude der Stadt
Wanzleben - Börde sowie auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde.
Es ist keine
Stellungnahme von Bürgern eingegangen.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB
erfolgte am 19.02.2024.
Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle Einbeziehungssatzung „Wiesenblick“ OT Domersleben