Betreff
Abwägungsbeschluss Einbeziehungssatzung "Wanzlebener Weg" OT Klein Germersleben
Vorlage
417/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Wanzlebener Weg“ der Stadt Wanzleben - Börde OT Klein Germersleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

1. Die im Ergebnis der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Wanzlebener Weg“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 8) als Anlage zum Abwägungsbeschluss. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

2. Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

Teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

Landkreis Börde

 

3. Der Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 8) wird Bestandteil des   

   Abwägungsbeschlusses.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt der Einbeziehungssatzung wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.

 

5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.

 


 

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde hat in öffentlicher Sitzung am 15.02.2024 die Aufstellung einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung für das Flurstück 1 und einer Teilfläche des Flurstücks 3 in der Flur 12, Gemarkung Bottmersdorf in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Klein Germersleben beschlossen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung vom 25.03.2024 bis zum 30.04.2024 im Dienstgebäude der Stadt Wanzleben - Börde sowie auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde. Es ist keine Stellungnahme von Bürgern eingegangen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß

§ 4 Abs. 2 BauGB erfolgte am 19.02.2024.

 

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 


 

 


Anlagenverzeichnis:

Abwägungstabelle Einbeziehungssatzung „Wanzlebener Weg“ OT Klein Germersleben