Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB die
Satzung über Abgrenzung der im Zusammenhang bebaute Ortslage und die
Einbeziehung des Flurstücks 1 und der Teilfläche des Flurstücks 3 der Flur 12,
Gemarkung Bottmersdorf in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Klein
Germersleben (Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Wanzlebener Weg“),
bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil.
Die Begründung wird
gebilligt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Wanzlebener Weg“ durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben – Börde hat in öffentlicher Sitzung am 15.02.2024 die
Aufstellung einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung für das Flurstück 1 und
einer Teilfläche des Flurstücks 3 in der Flur 12, Gemarkung Bottmersdorf in die
im Zusammenhang bebaute Ortslage Klein Germersleben beschlossen.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch öffentliche
Auslegung vom 25.03.2024 bis zum 30.04.2024 im Dienstgebäude der Stadt
Wanzleben - Börde sowie auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde. Es
ist keine Stellungnahme von Bürgern eingegangen.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB
erfolgte am 19.02.2024.
Die Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist erfolgt. Nunmehr
ist der Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB abgeschlossen.
Da es im Ergebnis der Abwägung zu keiner wesentlichen Änderung der Satzung kommt, welche eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf, kann die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Wanzlebener Weg“ beschlossen werden.
Anlagenverzeichnis:
Begründung
Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Wanzlebener Weg“
Planteil Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Wanzlebener Weg“