Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat die zur
Satzung über die Einbeziehung einer Teilfläche des Flurstückes 1/3 der Flur 4,
Gemarkung Hohendodeleben in die im Zusammenhang bebaute Ortslage
(Ergänzungssatzung Rudolf-Breitscheid-Weg) eingegangenen Stellungnahmen der
Bürger, benachbarten Gemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange mit folgendem Ergebnis geprüft:
teilweise berücksichtigt wird: Landkreis Börde
Siehe Anlage (Seite 1 bis 7)
Die Anlage wird Bestandteil des Beschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Begründung:
Nach Abschluss des Verfahrens ist über die während der öffentlichen
Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung Rudolf-Breitscheid-Weg
eingegangenen Anregungen zu entscheiden (Abwägungsgebot).