Betreff
Erteilung des Einvernehmens zum Abschluss der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung (LEQ) ab dem 01.01.2018 (3. Änderung) der Kita "Regenbogen" im OT Wanzleben
Vorlage
22/BM/18
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt das Einvernehmen zur 3. Änderung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und dem Zweckverband Kindertagesstätten im ev. Kirchenkreis Egeln, Kirchtor 25 in 39171 Sülzetal als Träger der Kita "Regenbogen", Kirchgang 8 in 39164 Wanzleben - Börde ab dem 01.01.2018.

 


Auf der Grundlage des § 11 a des Kinderförderungsgesetzes LSA (KiFöG) i.V.m. den §§ 78 b bis 78 e des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) wird zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung und dem Landkreis Börde eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese regelt u.a. die Finanzierung der ermittelten Platzkosten, das Leistungsspektrum, den Personalschlüssel sowie den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems.

  

Der Abschluss der Vereinbarung bedarf des Einvernehmens der Stadt Wanzleben - Börde und ist bis zur Erteilung schwebend unwirksam.

              

Beschlossen wird die 3. Änderung zur LEQ-Vereinbarung vom 05.01.2016.

Folgende Änderungen sind vereinbart:

- Änderung der ermittelten Platzkosten.

Die Gesamtkosten im Jahr 2017 betrugen 539.029,87 € (die Platzkosten bspw. 10 h Krippe 1.173,36 € / Kindergarten 669,36 €), die Gesamtkosten im Jahr 2018 betragen 549.010,43 € (die Platzkosten bspw. 10 h Krippe 1.173,45 € / Kindergarten 657,21 €).

 

Die übrigen Bestimmungen der LEQ-Vereinbarungen vom 05.01.2016, 08.08.2016 und vom 01.01.2017 bleiben unberührt.

 


Finanzierung:

Die Platzkosten erhöhen sich um 9.980,56 €. Die Stadt finanziert diese Mehrkosten abzgl. der Landes-, Landkreismittel und Elternbeiträge aus dem Haushalt 2018. Die Haushaltsmittel sind in der Haushaltsstelle 3.6.5.10-545800 (Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit an übrige Bereiche) geplant.

 


Anlagenverzeichnis:

3. Änderungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und dem Zweckverband