Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat die zum Bebauungsplan „Am See 37A“ OT Stadt Seehausen eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit folgendem Ergebnis geprüft:
teilweise berücksichtigt wird: Landkreis Börde
Siehe Anlage (Seite 1 bis 8)
Die Anlage wird Bestandteil des Beschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben – Börde hat am 15.02.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen,
den Bebauungsplan „Am See 37A“ OT Stadt Seehausen im beschleunigten Verfahren nach § 13a i. V.
m. § 13b BauGB für eine Teilfläche des Flurstücks 877, Flur 8, Gemarkung
Seehausen aufzustellen.
Die öffentliche
Auslegung erfolgte vom 23.03.2018 bis zum 25.04.2018, es gingen keine
Stellungnahmen von Bürgern ein. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Nach Abschluss des Verfahrens ist über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Am See 37A“ im OT Stadt Seehausen eingegangenen Anregungen zu entscheiden (Abwägungsgebot)
Abwägungstabelle Seite 1 bis 8