Betreff
Abwägungsbeschluss B-Plan "Am See 37A" OT Stadt Seehausen
Vorlage
27/BM/18
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat die zum Bebauungsplan „Am See 37A“ OT Stadt Seehausen eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit folgendem Ergebnis geprüft:

               

teilweise berücksichtigt wird: Landkreis Börde

 

Siehe Anlage (Seite 1 bis 8)

Die Anlage wird Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde hat am 15.02.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Am See 37A“ OT Stadt Seehausen  im beschleunigten Verfahren nach § 13a i. V. m. § 13b BauGB für eine Teilfläche des Flurstücks 877, Flur 8, Gemarkung Seehausen aufzustellen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 23.03.2018 bis zum 25.04.2018, es gingen keine Stellungnahmen von Bürgern ein. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Nach Abschluss des Verfahrens  ist über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Am See 37A“ im OT Stadt Seehausen eingegangenen Anregungen zu entscheiden (Abwägungsgebot)

 


Abwägungstabelle Seite 1 bis 8