Betreff
3. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Wanzleben-Börde
Vorlage
61/BM/17
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wanzleben - Börde (Straßenreinigungssatzung)


Im Rahmen der Einziehung der Straßenreinigungsgebühren ist eine Vielzahl von Bürgern an die Verwaltung der Stadt herangetreten, die maschinelle Reinigung wieder einzustellen. Dies spiegelt sich auch in der hohen Anzahl von Widersprüchen wider.

 

Die zurzeit in Betrieb befindliche Kehrmaschine ist nur bedingt in der Lage, die ihr zugewiesen Aufgaben zu erfüllen. Die Reparaturkosten von 18.000 € im Jahr 2016 zeigen deutlich, dass die Leistungsgrenze der Maschine überschritten ist. Die Anschaffung eines leistungsfähigeren Modells schlägt mit 207.778 € zu buche. Die Vergabe der Leistung an Dritte würde die Gebühren deutlich erhöhen.

 

Die vorgeschlagene Reduzierung der Kehrlänge um 2/3 erhöht die Verfügbarkeit der Maschine deutlich. Es verbleiben noch rund 23 km in der maschinellen Kehrung. Durch die Begrenzung auf die klassifizierten Straßen würde sich der Verschleiß deutlich verringern, da diese von einem hohen Ausbaustandard gekennzeichnet sind.

 

Die Übertragung dieser Straßen auf die Bürger ist grundsätzlich nicht möglich. Verschiedene Gerichte hatten eingeschätzt, dass dies ein unzumutbares Risiko für die Betroffenen darstellt.


3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wanzleben - Börde