1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt den Entwurf der 2.
Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Energie" südlich der
Zuckerfabrik und Bioethanolanlage der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf
Klein Wanzleben in der beigefügten Form (Stand April 2018) und billigt die
Begründung (mit Anlage 1 Umweltbericht, Anlage 2 gutachterliche Stellungnahme
zu Geruchsemissionen sowie Anlage 3 gutachterliche Stellungname zu
Geräuschemissionen).
2. Der Entwurf des B-Planes und die Begründung sowie wesentliche
umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf sind nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen.
Parallel ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Die Geschäftsführer der Biomethananlage Klein Wanzleben GmbH haben mit
Schreiben vom 21.09.2017 den Antrag zur 2. Änderung des B-Planes
"Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage
der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf Klein Wanzleben gestellt.
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 07.12.2017 den Beschluss zur
Aufstellung des o. g. B-Planes gefasst. Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes der 2. Änderung des B-Planes in der
Zeit vom 02.01.2018 bis einschließlich 05.02.2018 erfolgt. Anregungen wurden im
Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgebracht. Des
Weiteren erfolgte die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
mit Schreiben vom 14.12.2017. Die vorgebrachten Anregungen wurden bei der
Erstellung des vorliegenden Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes
"Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage
der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf Klein Wanzleben berücksichtigt. Durch
den Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde ist als nächster Verfahrensschritt der
Beschluss über den vorliegenden Entwurf des B-Planes mit der Begründung,
Planungsstand April 2018, sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu fassen.
Weitere Einzelheiten sind den Anlagen zu entnehmen.
Anlagen:
Planzeichnung 2. Ä.
B-Plan Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage
Begründung 2. Ä.
Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage
Umweltbericht
Gutachten
Geruchsemmissionen
Gutachten Geräuschemissionen