Betreff
Auslegungsbeschluss 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Energie" OT ZD Klein Wanzleben
Vorlage
33/BM/18
Art
BV-BM

1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf Klein Wanzleben in der beigefügten Form (Stand April 2018) und billigt die Begründung (mit Anlage 1 Umweltbericht, Anlage 2 gutachterliche Stellungnahme zu Geruchsemissionen sowie Anlage 3 gutachterliche Stellungname zu Geräuschemissionen).

                                                       

2. Der Entwurf des B-Planes und die Begründung sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Parallel ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 


Die Geschäftsführer der Biomethananlage Klein Wanzleben GmbH haben mit Schreiben vom 21.09.2017 den Antrag zur 2. Änderung des B-Planes "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf Klein Wanzleben gestellt.

Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 07.12.2017 den Beschluss zur Aufstellung des o. g. B-Planes gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes der 2. Änderung des B-Planes in der Zeit vom 02.01.2018 bis einschließlich 05.02.2018 erfolgt. Anregungen wurden im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgebracht. Des Weiteren erfolgte die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 14.12.2017. Die vorgebrachten Anregungen wurden bei der Erstellung des vorliegenden Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf Klein Wanzleben berücksichtigt. Durch den Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde ist als nächster Verfahrensschritt der Beschluss über den vorliegenden Entwurf des B-Planes mit der Begründung, Planungsstand April 2018, sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu fassen.

Weitere Einzelheiten sind den Anlagen zu entnehmen.

 


 

 


Anlagen:

 

Planzeichnung 2. Ä. B-Plan Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage

Begründung 2. Ä. Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage

Umweltbericht

Gutachten Geruchsemmissionen

Gutachten Geräuschemissionen