Betreff
Neuwahl der Schöffen für die im Jahr 2019 beginnende Schöffenperiode
Vorlage
34/BM/18
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde beschließt die Vorschlagsliste für die 2019 beginnende Schöffenwahlperiode.


Die Stadt Wanzleben – Börde hat nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes eine Vorschlagsliste mit mindestens 11 Personen zur Schöffenwahl aufzustellen.

Auf den Aufruf zur Wahl der Schöffen reagierten nur 8 Personen.

Für den Beschluss ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.


Anlagenverzeichnis:

Vorschlagsliste Schöffen