Betreff
Neuwahl der Schöffen für die im Jahr 2019 beginnende Schöffenperiode
Vorlage
34/BM/18
Art
BV-BM
Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde beschließt die Vorschlagsliste für die 2019 beginnende Schöffenwahlperiode.
Die Stadt Wanzleben
– Börde hat nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes eine Vorschlagsliste mit
mindestens 11 Personen zur Schöffenwahl aufzustellen.
Auf den Aufruf zur
Wahl der Schöffen reagierten nur 8 Personen.
Für den Beschluss ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.
Anlagenverzeichnis:
Vorschlagsliste Schöffen