Der Bauausschuss des Stadtrates der Stadt Wanzleben - Börde beschließt,
dass das Grabmal der Familie Dittmar auf dem Friedhof Klein Rodensleben für 5
Jahre erhalten wird und eine weitere Erhaltung des Grabmales nach
architektonischen Gesichtspunkten zu treffen ist.
Die Finanzierung
erfolgt im Bedarfsfall über den laufenden Haushalt.
Das Grabmal ist ein
besonders erhaltenswürdiges Grabmal, welches durch die Stadt Wanzleben - Börde
für die Zukunft erhalten werden soll. Dies schließt die Unterhaltungspflicht
des Grabmales ein. Grundlage ist die Friedhofssatzung der Stadt Wanzleben - Börde.
Auszug § 24 Abs. 4
Friedhofssatzung:
„Künstlerisch oder
historisch wertvolle Grabmale die nicht unter Denkmalschutz stehen
aber als besondere
Eigenart des Friedhofes erhalten bleiben sollen, werden zum
dauerhaften Bewahren
an einen geeigneten Platz verbracht. Der Stadtrat muss der
Verbringung auf
Antrag der Friedhofsverwaltung zustimmen.“
Vorerst ist eine
Änderung des Standortes nicht vorgesehen. Die Vorschläge sind vom
Ortsbürgermeister auf Anfrage der Friedhofsverwaltung eingereicht wurden. Es
handelt sich um Zeitzeugen der Geschichte. Es soll erreicht werden, dass auch
die nachfolgenden Generationen die sich veränderten Bestattungskultur erleben
können.