Betreff
Erhaltung Grabmal auf dem Friedhof Klein Rodensleben
Vorlage
23/BAU/18
Art
BV-BAU

Der Bauausschuss des Stadtrates der Stadt Wanzleben - Börde beschließt, dass das Grabmal der Familie Dittmar auf dem Friedhof Klein Rodensleben für 5 Jahre erhalten wird und eine weitere Erhaltung des Grabmales nach architektonischen Gesichtspunkten zu treffen ist.

 

Die Finanzierung erfolgt im Bedarfsfall über den laufenden Haushalt.

 


Das Grabmal ist ein besonders erhaltenswürdiges Grabmal, welches durch die Stadt Wanzleben - Börde für die Zukunft erhalten werden soll. Dies schließt die Unterhaltungspflicht des Grabmales ein. Grundlage ist die Friedhofssatzung der Stadt Wanzleben - Börde.

 

Auszug § 24 Abs. 4 Friedhofssatzung:

 

„Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale die nicht unter Denkmalschutz stehen

aber als besondere Eigenart des Friedhofes erhalten bleiben sollen, werden zum

dauerhaften Bewahren an einen geeigneten Platz verbracht. Der Stadtrat muss der

Verbringung auf Antrag der Friedhofsverwaltung zustimmen.“

 

Vorerst ist eine Änderung des Standortes nicht vorgesehen. Die Vorschläge sind vom Ortsbürgermeister auf Anfrage der Friedhofsverwaltung eingereicht wurden. Es handelt sich um Zeitzeugen der Geschichte. Es soll erreicht werden, dass auch die nachfolgenden Generationen die sich veränderten Bestattungskultur erleben können.