Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt:
1. Die eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und
deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen
Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen. Die Abwägungstabelle (bestehend aus
Seite 1 bis 16) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat mit Beschluss vom 07.12.2017 den Entwurf der 5.
Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wanzleben - Börde für den Bereich
"Biogas und Tierhaltung Wanzleben" in der Fassung vom Oktober 2017,
den Entwurf der Begründung und den Entwurf des Umweltberichts gebilligt und zur
öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.
Der Inhalt der
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die
Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen
Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.
Der Entwurf der 5.
Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wanzleben - Börde für den Bereich
"Biogas und Tierhaltung Wanzleben", der Begründung und des
Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 23.01.2018 bis 26.02.2018 im Dienstgebäude
der Stadt Wanzleben - Börde, Roßstraße 44, 39164 Stadt Wanzleben - Börde (Haus
II), Zimmer 202 aus. Zusätzlich waren der Inhalt dieser Bekanntmachung und die
nach
§ 3 Abs. 2 S.1 BauGB
auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.wanzleben-boerde.de
unter dem Unterpunkt Bekanntmachungen einsehbar.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wanzleben - Börde für den Bereich "Biogas und Tierhaltung Wanzleben" erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt vorzulegen.
Abwägungstabelle 5. Änderung FNP St. Wanzleben