Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt:
1. Die eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und
deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen
Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen. Die Abwägungstabelle (bestehend aus
Seite 1 bis 17) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat mit Beschluss vom 07.12.2017 den Entwurf des
Bebauungsplans „Biogas und Tierhaltung Wanzleben“ in der Fassung vom Oktober
2017, den Entwurf der Begründung und den Entwurf des Umweltberichts gebilligt
und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.
Der Inhalt der
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie der Öffentlichkeit sind in der als Anlage 1 beigefügten
Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen
entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt
werden.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes „Biogas und Tierhaltung Wanzleben“, der Begründung und des
Umweltberichtes mit Anhängen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 23.01.2018 bis 26.02.2018
im Dienstgebäude der Stadt Wanzleben - Börde, Roßstraße 44, 39164 Stadt
Wanzleben - Börde (Haus II), Zimmer 202 zu jedermann Einsicht gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) aus. Zusätzlich waren der Inhalt dieser Bekanntmachung
und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter
der Adresse www.wanzleben-boerde.de unter dem Unterpunkt Bekanntmachungen
einsehbar.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt vorzulegen.
Abwägungstabelle B-Plan Biogas und Tierhaltung Wanzleben