Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Abwägung gemäß § 1 Abs.7 BauGB der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “ Photovoltaikfreiflächenanlage” OT Lindstedt wird auf Grundlage der Abwägungstabelle (Anlage) beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
- Die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Satzungsbeschluss zu übernehmen.
- Die Bürgermeisterin zu beauftragen , den Bürgern, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeiden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Photovoltaikfreiflächenanlage “OT Lindstedt in der Fassung vom Januar 2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung , in der Fassung vom Januar 2020, Potentialanalyse Avifauna vom April 2019 sowie die Orientierende Untersuchung (Boden) vom 18.09.2019, zu billigen
- Die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Satzungsbeschluss entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begrünung, Potentialanalyse Avifauna, Orientierende Untersuchung sowie der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen
Fassung
Sachverhalt:
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden eine Photovoltaikfreiflächenanlage zu errichten.
Die auf dem Gelände befindlichen Stallanlagen werden zukünftig nicht mehr genutzt.
Mit der Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanalage sollen die Flächen einer Nutzung zu geführt und neu geordnet werden.
Die Öffentliche Auslegung des Entwurfes erfolgte entsprechend den Vorgaben des BauGB für die Dauer von einem Monat. Einwendungen von Bürgern lwurden nicht vorgebracht.
Belange von Natur und Umwelt werden mit dem Vorhaben nicht beienträchtigt.
Anlagen:
Planzeichnung, Stand Januar 2020
Begründung, Stand Januar 2020
Potentialanalyse Avifauna, Stand September 2019
Orientierende Untersuchung (Boden) vom 18.09.2019
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( X)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: