Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- die Abwägung gemäß § 1 Abs.7 BauGB der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Solarstromanlage” im Ortsteil Solpke auf Grundlage der Abwägungstabelle (Anlage).
- Die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Satzungsbeschluss zu übernehmen.
- Die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Bürgern, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- den vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Solarstromanalage“ im Ortsteil Solpke in der Fassung vom April 2020 bestehend aus Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Begrundung und Umweltbericht gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
- die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Satzungsbeschluss entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Plan, mit Begründung, Umweltbericht, sowie der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung
Sachverhalt:
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächensolarstromanlage im Ortsteil Solpke auf einem ehemals landwirtschaftlich genutzte Betriebsstandort geschaffen werden.
Das Gelände umfasst Stallanlagen, Nebengebäuden sowie einen unbebauten Bereich westlich der Stallanlagen.
Mit der Errichtung einer Freiflächensolarstromanlage sollen die Flächen einer Nutzung zugeführt und neu geordnet werden.
Mit dem Vorhaben sind Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Diese wurden im Umweltbericht erfasst und bewertet. Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen wurden ermittelt und festgeschrieben.
Die Öffentliche Auslegung des Entwurfes erfolgte entsprechend den Vorgaben des BauGB für die Dauer von einem Monat vom 17.02.2020 bis 20.03.2020. Einwendungen von Bürgern wurden nicht vorgebracht. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 19.02.2020 beteiligt.
Anlagen:
Abwägungstabelle
Planzeichnung und Vorhaben- und Erschließungsplan Stand April 2020
Begründung und Umweltbericht Stand April 2020
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( X)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: