Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
- den Entwurf des Bebauungsplanes
Dannefeld “Alter Hof” zu billigen
- die Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- die Durchführung der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gesetzliche
Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung
Begründung:
Am 15.06.2020
wurde durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen der Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Dannefeld “Alter Hof” gefasst. Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung
nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt.
Hinweise und Belange der Behörden wurden im Entwurf des Bebauungsplanes
berücksichtigt.
Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild und den Naturhaushalt
wurden untersucht und bewertet. Es ist mit geringen Beeinträchtigungen zu
rechnen, welche durch die Realisierung geeigneter Maßnahmen weitestgehend
vermieden bzw. ausgeglichen werden.
Hinweise von Bürgern im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit wurden keine vorgebracht.
Im Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen ist
die Fläche als gemischte Baufläche dargestellt. Das Vorhaben steht im Einklang
mit der städtebaulichen Entwicklung.
Weitere Angaben sind den Anlagen zu entnehmen.
Anlagen:
Planzeichnung Bebauungsplan, Stand Juli 2020
Begründung, Stand Juli 2020
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( X )
Veranschlagung im
Ergebnishaushalt ( ) Investitionsplan (
)
Buchungsstelle (
) ( )
Aufwendungen
€
Auszahlungen €
Erträge
€
Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche
Sonderposten
€
jährliche
Folgeaufwendungen bis 20__