Beschluss:
1. Die
Einleitung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für
altengerechtes Wohnen in der Straße „Vor dem Salzwedeler Tor“ in der Hansestadt
Gardelegen, Flur 14, Flurstück 987 gemäß
§ 1 Abs. 8 i.V.m. § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
2. Die
Bürgermeisterin zu beauftragen diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Rechtliche Grundlage: Baugesetzbuch in der derzeit gültigen Fassung.
Sachverhalt:
Im beabsichtigten Änderungsverfahren soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich im vorderen Plangebiet noch Nebenanlagen, insbesondere 6 Garagen und ein Carport, für die Mieter angliedern.
Ursprünglich waren hierfür nur Stellflächen vorgesehen. Ein entsprechendes Baufenster für die geplante Größe der Nebenanlagen ist im rechtskräftigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht vorhanden.
Der Änderungsbereich umfasst einen Geltungsbereich von ca. 124 m².
Die Kosten für das erforderliche Änderungsverfahren werden vom Vorhabenträger getragen. Die Regelungen dazu erfolgen in einem anschließenden städtebaulichen Vertrag.
Anlage
1 - Lageplan mit Gegenüberstellung des Änderungsbereichs
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( X )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: