Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt:
- den Entwurf des Bebauungsplanes
Wohnstandort Am Kämmereiforst – „nördlicher Abschnitt“ zu billigen
- die Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- die Durchführung der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gesetzliche
Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung
Sachverhalt:
Am 11.06.2018 wurde durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Wohnstandort Am Kämmereiforst – „nördlicher Abschnitt“ gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt.
Hinweise und Belange der Behörden wurden im Entwurf des Bebauungsplanes
berücksichtigt.
Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild und den Naturhaushalt
wurden untersucht und bewertet. Es ist mit geringen Beeinträchtigungen zu
rechnen, welche durch die Realisierung geeigneter Maßnahmen weitestgehend
vermieden bzw. ausgeglichen werden.
Hinweise von Bürgern im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit wurden keine vorgebracht.
Im Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen ist
die Fläche als Wohnbaufläche dargestellt. Das Vorhaben steht im Einklang mit
der städtebaulichen Entwicklung.
Weitere Angaben sind den Anlagen zu entnehmen.
Anlagen:
Planzeichnung Bebauungsplan, Stand September 2020
Begründung, Stand September 2020
Umweltbericht mit integrierter Eingriffsbilanzierung und
Artenschutzrechtlicher Potentialanalyse Stand September 2020
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( X )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: