Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Entwurfsplanung Rekonstruktion Straße der Opfer des Faschismus.
Sachverhalt:
Die Hansestadt Gardelegen plant in Gardelegen die grundhafte
Rekonstruktion der Fahrbahn und der Nebenanlagen der Straße der Opfer des
Faschismus (OdF Straße) zwischen Stendaler Straße und Bertolt-Brecht-Straße.
Die Realisierung der geplanten Baumaßnahme ist in 2 Bauabschnitten vorgesehen.
1. BA Stendaler Straße bis
Mozartstraße Ausbaulänge 428 m
2. BA Mozartstraße bis
Bertolt-Brecht-Straße Ausbaulänge 164 m
Geplante Lösung
Der Ausbau erfolgt gemäß Bestand mit einer Fahrbahnbreite von 6,00 m in
Asphaltbauweise mit folgenden Maßgaben :
1.
Erhalt Gehweg auf der
Südseite
2.
Erneuerung des Gehweges auf
der Nordseite
3.
Grundstückszufahrten werden
erneuert
4.
Barrierefreier und
behindertengerechter Umbau der Schulbushaltestelle
5.
Anordnung eines Parkverbotes
auf dem Ausbauabschnitt
6.
Vor der Kita werden
Kurzzeitparkplätze eingerichtet
7.
Die Gehwegquerungen vor der
Kita und der Schule werden barrierefrei hergestellt und die Breite der Fahrbahn
auf 4,75 m reduziert
8.
Auf dem Abschnitt der
Sekundarschule, Hort und Kita wird die Geschwindigkeit mit der Beschilderung
auf 30 km/h begrenzt.
9.
Zum Zweck der Einhaltung der
Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgt die Wiedergabe des Verkehrszeichen 30 als
Fahrbahnmarkierung
Im Zuge der Straßenbaumaßnahme werden die Regenwasserentwässerung und
die Straßenbeleuchtung neu hergestellt.
Durch den Wasserverband Gardelegen werden eine grundhafte Rekonstruktion
der Trinkwasserversorgung einschließlich der Hausanschlüsse sowie partielle
Sanierungsmaßnahmen am Schmutzwasserentwässerungssystem durchgeführt.
Die Finanzierung des 1. BA ist gesichert und für den 2. BA wurden die
Fördermittel beantragt.
Finanzielle
Auswirkungen 1. BA:
Ja: ( X
) Nein: ( )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan (
X )
Buchungsstelle ( ) (5.2.1.10/6042.785100)
Aufwendungen
€ Auszahlungen 1.156.920 €
Erträge
€ Einzahlungen 771.280 €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc.
33.055 €
mögliche Sonderposten 22.037 €
jährliche Folgeaufwendungen
bis 2057
Anlagen: