Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. die Einleitung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen für einen Teilbereich in der Ortslage Miesterhorst gemäß § 8 (3) 1 BauGB
Ausweisung im Bestand: Flächen für die Landwirtschaft
Ausweisung neu: gewerbliche Bauflächen
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 3, 4 und 4a BauGB
3. die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen
gesetzliche Grundlage:
- Baugesetzbuch in der derzeit gültigen Fassung
Sachverhalt:
Gemarkung: Miesterhorst
Flur-Flurstück: 2-202, 4-130
Flurstücksgrößen: 2-202 (3,7 ha), 4-130 (2,26 ha)
Größe Teilbereich: ca. 5.000 m²
Die Firma MMA Bauservice GmbH mit Sitz im OT Jeggau ist ein Tiefbauunternehmen und sucht für ihre Betriebstätigkeiten einen geeigneten Standort für die Zwischenlagerung von Mineralgemischen und Sanden sowie der Zwischenlagerung und Aufbereitung anfallender Böden aus eigenen Baustellen.
Die Aufbereitung der Böden soll mittels einer kleinen, elektronisch betriebenen Siebanlage und je nach anfallender Bodenansammlung erfolgen. Des Weiteren soll auf dem Gelände ebenfalls unbelasteter Betonbruch mittels einer nach Bedarf angewendeten Brechanlage veredelt und bis zu dessen Wiederverwendung auf den eigenen Baustellen auf Halde zwischengelagert werden.
Das Vorhaben ist nach Bundesimmissionsschutz genehmigungspflichtig. Die Belastungsfreiheit der Böden soll stets durch Bodengutachten nachweisbar sein.
Die anvisierte Fläche ist im Flächennutzungsplan gegenwärtig als “Flächen für die Landwirtschaft” ausgewiesen und befindet sich innerhalb eines Biogasanlagen-Komplexes.
Zur Realisierung dieses Vorhabens ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig. Sofern die Gemeinde einen Flächennutzungsplan aufgestellt hat, sind Bebauungspläne aus diesem zu entwickeln. Da der derzeit rechtsgültige Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen an der beantragten Fläche keine der für die Unternehmenstätigkeit gerechten Fläche vorsieht, wird dieser im Parallelverfahren geändert.
An die Hansestadt Gardelegen wurde mit Schreiben vom 29.07.2022 der Antrag auf Durchführung eines entsprechenden Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen im Teilgebiet des Ortsteils Miesterhorst für gewerbliche Zwecke gestellt.
Mit dem Antragsteller wird ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Der Hansestadt Gardelegen entstehen keine Kosten.
Anlagen:
Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit Darstellung der Änderung
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (x)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: