Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt:
1.
den
vorliegenden Entwurf für das Vorhaben „Haus des Gastes“, Ersatzneubau Hinterhaus, Rathausplatz 10,
Gardelegen
2.
fortführende
Maßnahmen zur Erlangung des Baurechts und zur Erlangung finanzieller
Unterstützung des Vorhabens durch öffentliche Fördermittel
Gesetzliche Grundlagen:
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Erl. Des MWL vom 12. April 2022 – 21-3231002
Sachverhalt:
Durch den Stadtrat
wurde auf der Sitzung am 27.01.2020 die Fortsetzung der Modernisierung und
Instandsetzung des Gebäudes "Haus des Gastes - Altbau" beschlossen.
Inzwischen sind die damals geplanten Maßnahmen, Instandsetzung der Giebel und der
Längsseite, Sanierung des Dachstuhls und der Obergeschossdecke sowie
Neueindeckung des Daches, ausgeführt worden.
Das Gebäude dient
gegenwärtig als Sitz der Tourist-Information der Einheitsgemeinde Hansestadt
Gardelegen. Räume im Obergeschoss werden zu Ausstellungszwecken genutzt.
Die Räumlichkeiten
im jetzigen Zustand können nicht den gegenwärtigen Ansprüchen hinsichtlich
eines qualitativ guten und modernen Angebots für Touristen gerecht werden.
Die
Tourist-Information als Hauptfunktion im Gebäude befindet sich in zwei dunklen
Räumen des Erdgeschosses. Der hofseitige Anbau dient zur Unterbringung
sämtlicher Nebenräume, wie Lagerräume, WC-Räume und Teeküche. WC-Räume für
Besucher, einschließlich eines Behinderten-WC-Raumes fehlen. Die Nutzung eines
Kellerraumes für kleine Veranstaltungen ist aus brandschutztechnischen Gründen
nicht möglich. Das Gebäude ist nicht barrierefrei zugänglich und auf Grund
unterschiedlicher Fußbodenhöhen auch nicht barrierefrei nutzbar.
Wie es sich in der
Vergangenheit zeigte, besteht Bedarf an zusätzlichen Flächen. Gegenwärtig
existieren keine räumlichen Voraussetzungen, Reise- oder Besuchergruppen zu
empfangen. Speziell für diese Zielgruppe ist eine Ausdehnung und Erweiterung
des Angebots notwendig. Über verschiedene Medien könnten Informationen über die
Hansestadt selbst sowie über spezielle Themen, wie z. B. die Stadtgeschichte,
die Feldscheune, Persönlichkeiten der Stadt usw. vermittelt werden - als Start
für die regelmäßig stattfindenden Stadtführungen.
Das Haus sollte sich
zu einem "Haus des Gastes" entwickeln, ein Haus, welches Anlaufpunkt
für die Gäste der Hansestadt ist und ihnen erste Eindrücke sowie Informationen
über die Stadt, die Altmark und den Drömling vermittelt.
Im vorhandenen
Gebäude ist die Schaffung der notwendigen Räumlichkeiten nicht realisierbar.
Die Raumstruktur im historischen Vorderhaus ist auf Grund des Denkmalcharakters
des Gebäudes nicht veränderbar.
Im Anbau befinden
sich kleine, verschachtelt angeordnete Räume. Der mittig im Gebäude angeordnete
Treppenraum trennt das Vorderhaus von den Räumen des Anbaus, so dass eine
zusammenhängende Nutzung der gesamten Geschossfläche unmöglich ist. Es fehlt
ein 2. Rettungsweg, welcher u. a. auch Voraussetzung für die Nutzung des
Kellergeschosses für Veranstaltungen ist.
Auf Grund der
dargelegten Mängel am Gebäude wird vorgeschlagen, den hofseitigen Anbau aus den
1980er Jahren abzubrechen und durch einen Neubau auf Grundlage des vorliegenden
Nutzungskonzeptes zu ersetzen.
Vorgesehen ist, die
Tourist-Information aus den beengten, dunklen Räumen des Vorderhauses in einen
großzügigen, hellen Raum des Neubaus zu verlagern. Der Raum selbst sollte durch
eine mobile Trennwand unterteilt werden können, so dass auch ein Bereich für
zwei Büroarbeitsplätze nutzbar ist. Im Vorderhaus bleibt die Alte Apotheke zur
Anschauung, hinzu kommt die Ausstattung eines weiteren Raumes als
"Reutter-Zimmer".
Im Obergeschoss des
Neubaus soll ein Mehrzweckraum eingerichtet werden, welcher mit entsprechender
Technik ausgestattet, vorwiegend der Informationsvermittlung für Touristen
dienen soll. Auf gleicher Etage sind WC-Räume für Besucher und für Personal
geplant.
An der nördlichen
Seite des Anbaus ist ein Treppenraum einschließlich eines rollstuhlgerechten
Personenaufzugs vorgesehen. Treppenraum und Aufzug verbinden alle Etagen, vom
Keller- bis zum Obergeschoss, so dass jede Etage barrierefrei erreichbar ist.
Ein zweiter, kleinerer Treppenraum, welcher den 2. Rettungsweg darstellt, wird
an der West-Seite des Neubaus vorgesehen. Dieser führt ebenfalls über alle
Etagen und ermöglicht somit auch eine Wiedernutzung des Kellergeschosses für
kleine Veranstaltungen.
Eine barrierefreie
Nutzung innerhalb des Gebäudes wird durch die Anpassung verschiedener
Fußbodenhöhen im Vorderhaus gewährleistet.
Im Kellergeschoss
werden Räume geschaffen, welche der Unterbringung einer neuen Heizungsanlage
sowie erforderlicher Hausanschlüsse für die Ver- und Entsorgung dienen sollen.
Die Grundlast der Raumbeheizung wird mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe
realisiert. Bei einer Spitzenlast soll die Wärmeversorgung durch einen
Gas-Brennwert-Kessel unterstützt werden. Die Voraussetzungen für eine spätere
Installation einer Photovolaik-Anlage werden eingeplant.
Der geplante Neubau
nimmt eine größere Grundfläche als der vorhandene Anbau ein und erstreckt sich
somit auf das Nachbargrundstück Rathausplatz 11-13, welches gegenwärtig
Eigentum der WOBAU mbH Gardelegen ist. Zu den Grundstücksfragen fanden bereits
Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und der WOBAU statt. Die zusätzlich
benötigte Grundstücksfläche kann durch die Stadt erworben werden. Baulasten,
die dadurch entstehen, dass die durch den Anbau entstehenden Abstandsflächen
auf den Grundstücken der WOBAU liegen, werden durch die WOBAU übernommen.
Für den Ersatzneubau
sind nach gegenwärtiger Kostenschätzung Gesamtkosten in Höhe von 2.664.998,00 €
einzuplanen. Zur Finanzierung des Vorhabens sollen Fördermittel über das
Programm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW) beantragt werden. Der Förderanteil beträgt 90 % der Gesamtkosten (ohne
Kosten für den Grundstückserwerb in Höhe von 19.724,25 €).
Im Zusammenhang mit
der Errichtung des Ersatzanbaus sind bauliche Maßnahmen im historischen Vorderhaus
sowie im Bereich der Außenanlagen
erforderlich. Diese
Maßnahmen sollen über Programme der Städtebauförderung unterstützt werden. Aus
den Programmen „Lebendige Zentren“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ stehen
Fördermittel bereits zur Verfügung. Weitere sollen beantragt werden.
Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln ist das Vorliegen einer
Baugenehmigung für das geplante Bauvorhaben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
(X) Nein: ( )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
(X)
Buchungsstelle ( ) ( 5.1.1.10/6027.785100)
Aufwendungen
€ Auszahlungen 2.664.998,00
€
Erträge
€ Einzahlungen 264.527,38 €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen
bis 20__
Anlagen:
- Nutzungskonzept
- Bestand
· Grundriss Kellergeschoss
· Grundriss Erdgeschoss
· Grundriss Obergeschoss
· Schnitt A-A
- Entwurf
· Luftbild
· Lageplan
· Grundriss Kellergeschoss
· Grundriss Erdgeschoss
· Grundriss Obergeschoss
· Schnitt A-A
· Ansichten
- Kosten