Betreff
Aufstellungsbeschluss - 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Berge (GA-01)
Vorlage
403/34/24
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Die Einleitung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Berge mit folgender Flächenausweisung:

 

Ausweisung im Bestand:                             Fläche für die Landwirtschaft

                                                              

Ausweisung neu:                                           sonstiges Sondergebiet mit

                                                                              Zweckbestimmung „Photovoltaik“        

 

2.    Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 2, 3, 4 und 4 a BauGB.

 

3.    Die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlagen:

-       Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung  

-       Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung

-       Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)

-       Freiflächenanlagenverordnung (FFAVO

 


Sachverhalt:

 

Gemarkung:                                                     Berge

Flur/Flurstücke:                                              siehe Anlage

Größe des Plangebiets:                               ca. 88 ha

 

Der Vorhabenträger plant westlich des Flugplatzes von Gardelegen eine Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA) zu errichten.

 

Das vorgesehene Plangebiet wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wurde vom Vorhabenträger der Antrag zur „13. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Berge“ an die Hansestadt Gardelegen gestellt.

 

Mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Flächen in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 b BauGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 12, § 11 Abs. 2 S. 2 BauNVO) ausgewiesen werden.

 

Die Größe des Sondergebietes beträgt ca. 88 ha. Der Geltungsbereich teilt sich in zwei Flächen, die nördliche Projektfläche beträgt ca. 37 ha und die südliche Projektfläche ca. 51 ha.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren der vorhabenbezogene Bebauungsplan „PVFA Gardelegen Flugplatz“ im OT Berge (GA-01) aufgestellt.

 

Mit dem Vorhabenträger werden die entsprechenden Städtebaulichen Verträge abgeschlossen, sodass der Hansestadt Gardelegen keine Kosten entstehen.

 

Anlagen:

Anlage 1 - Bezeichnung Flur und Flurstücke

Anlage 2 - Anlagen mit Gegenüberstellung des rechtskräftigen FNP und des zu

                 ändernden Bereichs

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (X)

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__