Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Die Einleitung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der
Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Berge
mit folgender Flächenausweisung:
Ausweisung im Bestand: Fläche
für die Landwirtschaft
Ausweisung neu: sonstiges
Sondergebiet mit
Zweckbestimmung
„Photovoltaik“
2.
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden,
Behörden sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß
§§ 2, 3, 4 und 4 a BauGB.
3.
Die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt
zu machen.
Gesetzliche Grundlagen:
-
Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
-
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung
-
Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)
- Freiflächenanlagenverordnung (FFAVO
Sachverhalt:
Gemarkung: Berge
Flur/Flurstücke: siehe
Anlage
Größe des Plangebiets: ca.
88 ha
Der Vorhabenträger plant westlich des Flugplatzes von Gardelegen eine
Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA) zu errichten.
Das vorgesehene Plangebiet wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wurde
vom Vorhabenträger der Antrag zur „13. Änderung des Flächennutzungsplans der
Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Berge“
an die Hansestadt Gardelegen gestellt.
Mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Flächen in ein
sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ (gemäß § 5 Abs. 2
Nr. 2 b BauGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 12, § 11 Abs. 2 S. 2 BauNVO) ausgewiesen
werden.
Die Größe des Sondergebietes beträgt ca. 88 ha. Der Geltungsbereich
teilt sich in zwei Flächen, die nördliche Projektfläche beträgt ca. 37 ha und
die südliche Projektfläche ca. 51 ha.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren der vorhabenbezogene
Bebauungsplan „PVFA Gardelegen Flugplatz“ im OT Berge (GA-01) aufgestellt.
Mit dem Vorhabenträger werden die entsprechenden Städtebaulichen
Verträge abgeschlossen, sodass der Hansestadt Gardelegen keine Kosten
entstehen.
Anlagen:
Anlage 1 -
Bezeichnung Flur und Flurstücke
Anlage 2 - Anlagen
mit Gegenüberstellung des rechtskräftigen FNP und des zu
ändernden Bereichs
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (X)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__