Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt:
1.
dem
Verwaltungsvorschlag zu folgen und auf Grundlage des Gesamträumlichen
Planungskonzeptes für Photovoltaikfreiflächenanlagen (PVFA) als
Abwägungsgrundlage das entsprechende Bauleitplanverfahren für die nachfolgend
beantragte Fläche nicht durchzuführen
Gesetzliche
Grundlage:
-
Baugesetzbuch
(BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
Sachverhalt:
Das Gesamträumliche
Planungskonzept für PVFA wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der
Hansestadt Gardelegen am 30.01.2023 beschlossen.
Gemäß § 12 Abs. 2
S. 1 BauGB:
„Die Gemeinde hat auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden.“
Das Gesamträumliche
Planungskonzept für PVFA, bestehend aus Textteil und Plankarte, dient als
informelle räumliche Steuerung bei der Prüfung von Anträgen zur Aufstellung von
Bauleitplänen zur Errichtung von PVFA innerhalb der Einheitsgemeinde Hansestadt
Gardelegen.
Bei der
Ermessensausübung wird das o.g. Konzept zugrunde gelegt.
Innerhalb der
Prüfung der vorliegenden Anträge erfolgt eine Abwägung der im Konzept
herausgearbeiteten raumordnerischen Vorgaben bis hin zu den innerhalb dieses
Konzeptes festgelegten städtebaulichen Kriterien.
Zum vorliegenden
Antrag wird folgender Verwaltungsvorschlag unterbreitet:
Es ist
kein Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Anlagen:
- Prüfungsbogen
- Kartenausschnitt mit gekennzeichnetem Flächenbereich
- Bezeichnung Flur und Flurstücke
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (X)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__