hier: Verfahrenseinstellung
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
Das Verfahren zur 1. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Groß Börnecke der Stadt Hecklingen wird eingestellt.
Der zum Verfahren gehörende Aufstellungsbeschluss Nr. 303/22, ausgefertigt am 11.02.2022, sowie der zugehörige Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes Nr. 354/22, ausgefertigt am 23.09.2022, werden aufgehoben.
Die Verfahrenseinstellung ist öffentlich bekannt zu machen.
Mit Beschluss 303/22 hat der Stadtrat der
Stadt Hecklingen den Aufstellungsbeschluss zur 1. Teiländerung des
Teilflächennutzungsplans Groß Börnecke gefasst.
Mit Beschluss 354/22 wurde zwischenzeitlich
der Vorentwurf gebilligt und in der Folge öffentlich ausgelegt.
In der Stellungnahme der Unteren
Naturschutzbehörde wurde ausgeführt, dass das Planverfahren im
Landschaftsschutzgebiet „Bodeniederung“ unter den derzeitigen rechtlichen
Rahmenbedingungen unzulässig ist. Diese Auffassung entspricht auch nach Würdigung
der beauftragten Planerin Frau Khurana und der Verwaltung der rechtlichen
Tatsache.
Bereits in der BVL 343/22 positionierte sich
die Stadt Hecklingen dahingehend, dass die Herauslösung des Vorhabengebietes
aus dem Landschaftsschutzgebiet seitens der Stadt nicht beantragt wird.
Im Rahmen der Korrespondenz des
Vorhabenträgers mit der Unteren Naturschutzbehörde machte auch diese deutlich,
einer Herauslösung nicht zustimmen zu können.
Daraufhin ging der Beschlussvorlage
anliegendes Schreiben des Vorhabenträgers ein, in welchem die Realisierung des
Vorhabens als unmöglich eingeschätzt wird und vom Vorhaben Abstand genommen
wird.
Somit ist der Aufstellungsbeschluss nicht
mehr umsetzbar. Das Verfahren ist einzustellen und die Verfahrensbeschlüsse
können aufgehoben werden. Die Verfahrenseinstellung ist öffentlich bekannt zu
machen.
Schreiben des Vorhabenträgers