Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Groß Börnecke", Stadt Hecklingen OT Groß Börnecke
hier: Verfahrenseinstellung
Vorlage
454/23
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

Das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Groß Börnecke“, Stadt Hecklingen OT Groß Börnecke wird eingestellt.

Der zum Verfahren gehörende Aufstellungsbeschluss Nr. 304/22, ausgefertigt am 11.02.2022, sowie der zugehörige Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes Nr. 355/22, ausgefertigt am 23.09.2022, werden aufgehoben.

Die Verfahrenseinstellung ist öffentlich bekannt zu machen.

               


Mit Beschluss 304/22 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Groß Börnecke“, Stadt Hecklingen OT Groß Börnecke gefasst.

Mit Beschluss 355/22 wurde zwischenzeitlich der Vorentwurf gebilligt und in der Folge öffentlich ausgelegt.

In der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wurde ausgeführt, dass das Planverfahren im Landschaftsschutzgebiet „Bodeniederung“ unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen unzulässig ist. Diese Auffassung entspricht auch nach Würdigung der beauftragten Planerin Frau Khurana und der Verwaltung der rechtlichen Tatsache.

Bereits in der BVL 343/22 positionierte sich die Stadt Hecklingen dahingehend, dass die Herauslösung des Vorhabengebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet seitens der Stadt nicht beantragt wird.

Im Rahmen der Korrespondenz des Vorhabenträgers mit der Unteren Naturschutzbehörde machte auch diese deutlich, einer Herauslösung nicht zustimmen zu können.

Daraufhin ging das der Beschlussvorlage anliegende Schreiben des Vorhabenträgers ein, in welchem die Realisierung des Vorhabens als unmöglich eingeschätzt und vom Vorhaben Abstand genommen wird.

Somit ist der Aufstellungsbeschluss nicht mehr umsetzbar. Das Verfahren ist einzustellen und die Verfahrensbeschlüsse können aufgehoben werden. Die Verfahrenseinstellung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Schreiben des Vorhabenträgers