Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Hauptsatzung der Stadt Hecklingen in der beigefügten Fassung.        


Mit Beschluss Nr. 376/23 beschloss der Stadtrat der Stadt Hecklingen die Hauptsatzung.

I

Gemäß § 10 Abs.2 Satz 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) bedarf diese, der Genehmigung des Salzlandkreises.

 

Die Satzung wurde mit Schreiben vom 26.09.2023 (Posteingang 28.09.2023) beim
Salzlandkreis zur Genehmigung eingereicht

 

Seitens des Salzlandkreises erfolgte eine Überprüfung. Mit Schreiben vom 24.11.2023 (Posteingang 30.11.2023) erhielten wir Hinweise, Empfehlungen sowie Teile welche einer Änderung/Überarbeitung bedürfen.

 

Diese würden in der Satzung eingearbeitet bzw. überarbeitet.

 

Gemäß § 10 Abs.2 KVG LSA obliegt die Zuständigkeit der Vertretung.

 

  


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

Produkt

Sachkonto

Maßnahme

Planansatz/Entwurf

Gesamt

 


Schreiben des Salzlandkreises vom 24.11.2023

Hauptsatzung_Stand_31.01.2024

E-Mail des Salzlandkreises mit Hinweisen

Hauptsatzung_Stand_14.02.2024