Projekt Bolzplatz
hier: Beschluss über die für die Maßnahme einzusetzenden Eigenmittel (Finanzierungsbeschluss im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung)
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, die Maßnahme zur Erneuerung des Bolzplatzes der Grundschule Hecklingen als sachlich und zeitlich unabweisbare Maßnahme auch im Rahmen einer ggf. vorliegenden vorläufigen Haushaltsführung nach § 104 KVG LSA möglichst noch in diesem Jahr umzusetzen.
Mit der Umsetzung darf begonnen werden, wenn der Bestand an für die Maßnahme zweckgebundenen fremden Finanzmittel 9.120,00 € beträgt.
Die für die Realisierung der Maßnahme dann noch notwendigen Finanzmittel sollen aus der in diesem Jahr zufließenden Investitionspauschale gedeckt werden.
Die Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2024 entsprechend verbindlich einzustellen.
Mit Stadtratsbeschluss 414/23 vom 11.05.2023
wurde die Stadt beauftragt, zur Erneuerung des Bolzplatzes auf dem Schulhof der
Grundschule Hecklingen eine machbare Variante zu erarbeiten.
Der aktuelle Bolzplatz besteht aus einer
Rasenfläche, welche aufgrund der natürlich hohen Frequentierung besonders in
feuchten Wetterphasen nicht nur aufgrund des schlammigen Geläufs für einen
erhöhten Schmutzeintrag in der Grundschule sorgt, sondern auch keinen sicheren
Halt bietet. Die Benutzung ist damit zumindest bei feuchter Witterung mit einer
Verletzungsgefahr verbunden.
Um annehmbare Verhältnisse zu schaffen, wäre
es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, nach der Herstellung eines entsprechenden
Unterbaus (Drainage) die Fläche des Bolzplatzes mit Fallschutzmatten zu
belegen, um die Sturz- und Verschmutzungsgefahren zu reduzieren. Gleichzeitig
erhofft sich die Verwaltung davon, die Lösung einer vorliegenden
Vernässungsproblematik an der angrenzenden Grundstücksmauer, welche nach
Einschätzung der Verwaltung auf die bereits angesprochene fehlende Drainage
zurückzuführen ist.
Das Projekt sollte ursprünglich aus Spenden
finanziert werden. Bei einer wie oben beschriebenen Ausführung ergibt sich für
die Bauleistung ein geschätzter finanziellen Aufwand von
circa 25.000 €
Die Verwaltung prüfte ergänzend, ob sich ggf.
auf anderem Wege Fördermittel einwerben lassen. Drei auf den ersten Blick
eventuell heranzuziehende Fördermittelquellen (LEADER, Sportstättenförderung
des Bundes und eine Investitionsförderung im Rahmen des Ausbaus der
Hortbetreuung) wurden angeprüft und seitens der Fördermittelgeber wurde das
Vorhaben als nicht zum Förderaufruf passend eingeschätzt.
Bis zum Tag der Erstellung dieser
Beschlussvorlage gingen Spenden in Summe von 1.620,00 € ein.
Die letzte Zusage einer Beteiligung umfasste
dabei eine Zuwendung der Sparkassenstiftung in Höhe von 7.500 €. Diese
Zuwendung ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass auch die Stadt sich im
Gesamtprojekt finanziell einbringt. Offen ist dabei die Höhe der finanziellen
Beteiligung der Stadt, jedoch erscheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll,
klar zu definieren, ab welchem Gesamtstand an fremden Finanzmitteln für dieses
Vorhaben die Stadt gewillt ist, die bestehende Finanzierungslücke aus
Eigenmitteln zu realisieren. Dies soll mit dieser Beschlussvorlage geschehen.
Die Verwaltung verzichtet dabei bewusst auf
die Eintragung einer absoluten Summe im Beschlusstext, um grundsätzlich einer
eventuellen Sachdiskussion nicht vorzugreifen.
Der vergleichsweise hohe Anteil an
Fremdmitteln, erlaubt die Überlegung, dass ein wirtschaftlich
verantwortungsvolles Handeln die bestmögliche Ausnutzung von fremden
Finanzmittelquellen beinhalten sollte. Diese Überlegung und die Sicherheit des
Pausenhofes, welche durch die Stadt Hecklingen als Schulträger zu gewährleisten
ist, sind die Argumente der sachlichen Unabweisbarkeit.
Die zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus
dem Umstand, dass eine sichere Benutzung des Bolzplatzes aktuell zeitweise
nicht gegeben ist und im Interesse der Gesundheit der Schüler schnellstmöglich
realisiert werden sollte. Einen weiteren Aspekt stellt die feuchte
Grundstücksmauer dar, da hier auch möglichst bald Abhilfe zu schaffen ist.