Betreff
Schulhofgestaltung der Grundschule Hecklingen
Projekt Bolzplatz
hier: Beschluss über die für die Maßnahme einzusetzenden Eigenmittel (Finanzierungsbeschluss im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung)
Vorlage
518/24
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, die Maßnahme zur Erneuerung des Bolzplatzes der Grundschule Hecklingen als sachlich und zeitlich unabweisbare Maßnahme auch im Rahmen einer ggf. vorliegenden vorläufigen Haushaltsführung nach § 104 KVG LSA möglichst noch in diesem Jahr umzusetzen.

Mit der Umsetzung darf begonnen werden, wenn der Bestand an für die Maßnahme zweckgebundenen fremden Finanzmittel 9.120,00 € beträgt.

Die für die Realisierung der Maßnahme dann noch notwendigen Finanzmittel sollen aus der in diesem Jahr zufließenden Investitionspauschale gedeckt werden.

Die Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2024 entsprechend verbindlich einzustellen.

               


Mit Stadtratsbeschluss 414/23 vom 11.05.2023 wurde die Stadt beauftragt, zur Erneuerung des Bolzplatzes auf dem Schulhof der Grundschule Hecklingen eine machbare Variante zu erarbeiten.

Der aktuelle Bolzplatz besteht aus einer Rasenfläche, welche aufgrund der natürlich hohen Frequentierung besonders in feuchten Wetterphasen nicht nur aufgrund des schlammigen Geläufs für einen erhöhten Schmutzeintrag in der Grundschule sorgt, sondern auch keinen sicheren Halt bietet. Die Benutzung ist damit zumindest bei feuchter Witterung mit einer Verletzungsgefahr verbunden.

Um annehmbare Verhältnisse zu schaffen, wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, nach der Herstellung eines entsprechenden Unterbaus (Drainage) die Fläche des Bolzplatzes mit Fallschutzmatten zu belegen, um die Sturz- und Verschmutzungsgefahren zu reduzieren. Gleichzeitig erhofft sich die Verwaltung davon, die Lösung einer vorliegenden Vernässungsproblematik an der angrenzenden Grundstücksmauer, welche nach Einschätzung der Verwaltung auf die bereits angesprochene fehlende Drainage zurückzuführen ist.

Das Projekt sollte ursprünglich aus Spenden finanziert werden. Bei einer wie oben beschriebenen Ausführung ergibt sich für die Bauleistung ein geschätzter finanziellen Aufwand von circa 25.000 €

Die Verwaltung prüfte ergänzend, ob sich ggf. auf anderem Wege Fördermittel einwerben lassen. Drei auf den ersten Blick eventuell heranzuziehende Fördermittelquellen (LEADER, Sportstättenförderung des Bundes und eine Investitionsförderung im Rahmen des Ausbaus der Hortbetreuung) wurden angeprüft und seitens der Fördermittelgeber wurde das Vorhaben als nicht zum Förderaufruf passend eingeschätzt.

Bis zum Tag der Erstellung dieser Beschlussvorlage gingen Spenden in Summe von 1.620,00 € ein.

Die letzte Zusage einer Beteiligung umfasste dabei eine Zuwendung der Sparkassenstiftung in Höhe von 7.500 €. Diese Zuwendung ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass auch die Stadt sich im Gesamtprojekt finanziell einbringt. Offen ist dabei die Höhe der finanziellen Beteiligung der Stadt, jedoch erscheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, klar zu definieren, ab welchem Gesamtstand an fremden Finanzmitteln für dieses Vorhaben die Stadt gewillt ist, die bestehende Finanzierungslücke aus Eigenmitteln zu realisieren. Dies soll mit dieser Beschlussvorlage geschehen.

Die Verwaltung verzichtet dabei bewusst auf die Eintragung einer absoluten Summe im Beschlusstext, um grundsätzlich einer eventuellen Sachdiskussion nicht vorzugreifen.

Der vergleichsweise hohe Anteil an Fremdmitteln, erlaubt die Überlegung, dass ein wirtschaftlich verantwortungsvolles Handeln die bestmögliche Ausnutzung von fremden Finanzmittelquellen beinhalten sollte. Diese Überlegung und die Sicherheit des Pausenhofes, welche durch die Stadt Hecklingen als Schulträger zu gewährleisten ist, sind die Argumente der sachlichen Unabweisbarkeit.

Die zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus dem Umstand, dass eine sichere Benutzung des Bolzplatzes aktuell zeitweise nicht gegeben ist und im Interesse der Gesundheit der Schüler schnellstmöglich realisiert werden sollte. Einen weiteren Aspekt stellt die feuchte Grundstücksmauer dar, da hier auch möglichst bald Abhilfe zu schaffen ist.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2024

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

Erneuerung Bolzplatz Grundschule Hecklingen

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

ca. 25.000 € (anteilig fremde Finanzmittel, je nach Beschlussfassung)