Betreff
1. Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände "Untere Bode" und "Selke/Obere Bode"
Vorlage
520/24
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die erste Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ in Form der Anlage zu dieser Beschlussvorlage.

 

Die Satzung ist durch den Bürgermeister auszufertigen, öffentlich bekannt zu machen und bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen.

               


Die Stadt Hecklingen ist nach dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände verpflichtet.

 

Hierzu wurde mit Beschluss 382/22 eine Gewässerumlagesatzung beschlossen. Die in ihr in Bezug genommenen Umlageverfahren 2016 bis 2019 sind abgeschlossen.

 

Mit der ersten Änderungssatzung zur Gewässerumlagesatzung sollen neben redaktionellen Änderungen (Artikel 1 Ziffer 1 bis 5) durch Festsetzung der Umlagesätze für die Kalenderjahre 2020 bis 2023 (Artikel 1 Ziffer 6 bis 9) die Erhebung der Gewässerumlage für die Jahre 2020 bis 2023 vorbereitet werden.

 

Dabei ist seitens der Verwaltung vorgesehen, die Umlage für die Kalenderjahre 2020 und 2021 noch in diesem Jahr abzuschließen und die Umlage der Kalenderjahre 2022 und 2023 im nächsten Jahr vorzunehmen.

 

Die jeweils ausgewiesen Flächen- und Erschwernisumlagesätze ergeben sich unmittelbar aus den Beitragsbescheiden der Unterhaltungsverbände.

 

Die bei der Umlage anfallenden Verwaltungskosten wurden nach der Fläche der betroffenen Grundstücke verteilt.

 

Die Verwaltung bittet um Beschluss der 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ entsprechend des anliegenden Entwurfs.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


1. Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“