Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die erste Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ in Form der Anlage zu dieser Beschlussvorlage.
Die Satzung ist durch den Bürgermeister auszufertigen, öffentlich bekannt zu machen und bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen.
Die Stadt Hecklingen ist nach dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt
zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände verpflichtet.
Hierzu wurde mit Beschluss 382/22 eine Gewässerumlagesatzung beschlossen.
Die in ihr in Bezug genommenen Umlageverfahren 2016 bis 2019 sind
abgeschlossen.
Mit der ersten Änderungssatzung zur Gewässerumlagesatzung sollen neben
redaktionellen Änderungen (Artikel 1 Ziffer 1 bis 5) durch Festsetzung der
Umlagesätze für die Kalenderjahre 2020 bis 2023 (Artikel 1 Ziffer 6 bis 9) die
Erhebung der Gewässerumlage für die Jahre 2020 bis 2023 vorbereitet werden.
Dabei ist seitens der Verwaltung vorgesehen, die Umlage für die
Kalenderjahre 2020 und 2021 noch in diesem Jahr abzuschließen und die Umlage
der Kalenderjahre 2022 und 2023 im nächsten Jahr vorzunehmen.
Die jeweils ausgewiesen Flächen- und Erschwernisumlagesätze ergeben sich
unmittelbar aus den Beitragsbescheiden der Unterhaltungsverbände.
Die bei der Umlage anfallenden Verwaltungskosten wurden nach der Fläche
der betroffenen Grundstücke verteilt.
Die Verwaltung bittet um Beschluss der 1. Änderungssatzung zur Satzung
zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und
„Selke/Obere Bode“ entsprechend des anliegenden Entwurfs.
1. Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“