Betreff
Satzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände "Untere Bode" und "Selke/Obere Bode"
Vorlage
382/22
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Satzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ (Gewässerumlagesatzung der Stadt Hecklingen) in Form der Anlage zu dieser Beschlussvorlage.

 

Die Satzung ist durch den Bürgermeister auszufertigen, im Amtsblatt des Salzlandkreises bekannt zu machen und bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen.

               


Die Stadt Hecklingen ist nach dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände verpflichtet.

 

Im Rahmen der bisherigen Gestaltung des Ortsrechts wurde die hierzu notwendige Satzung mehrfach geändert. Die Umlagesätze wurden bisher jeweils im Rahmen einer Ergänzungssatzung festgelegt.

 

Bezüglich der Umlagezeiträume 2016 und 2017 ist die Umlage vollumfänglich erfolgt, es sind aber einzelne Rechtsbehelfsverfahren anhängig. Ein inzwischen erstinstanzlich entschiedenes Klageverfahren wurde zur Berufung zugelassen.

 

In Vorbereitung der Berufungsverhandlung erging seitens des Gerichtes der Hinweis, dass die mit allen bisherigen Änderungen und Ergänzungssatzung ursprünglich in Bezug genommene Satzung aufgrund einer zu Beginn fehlenden Regelung zum sogenannten unterjährigen Schuldnerwechsel nichtig gewesen sein könnte.

 

Nichtigkeit bedeutet dabei, dass die Satzung rechtstheoretisch nie bestanden hätte und somit nachfolgend gemachte Änderungen oder Ergänzungen ins Leere gegriffen hätten.

 

Auf die bislang bestandskräftig gewordenen Umlagebescheide hat diese Nichtigkeit keine Auswirkung.

 

Der vorbeschriebene Mangel lässt sich zum gegenwärtigen Verfahrensstand noch heilen. Hierzu bedarf es des Erlasses einer Gewässerumlagesatzung in Gänze.

 

Die Verwaltung hat sich im Rahmen der Vorbereitung der Beschlussvorlage dazu entschieden, in der zu erlassenden Satzung die Regelungen des bisherigen Ortsrechts materiell unverändert aufzunehmen.

 

Statt der Ergänzungssatzungen, welche die Lesbarkeit des Ortsrechts regelmäßig erschweren, soll aber nun – im Sinne einer steigenden Transparenz - der Umlagesatz direkt in der Umlagesatzung ausgewiesen werden.

 

Aufgrund der eventuellen Nichtigkeit der Ursprungssatzung kann die Auffassung vertreten werden, dass auch in der Ursprungssatzung und nachfolgenden Änderungssatzung aufgehobene Satzungen noch nicht wirksam aufgehoben sind. Deshalb werden in der neuen Satzung umfangreiche Regelungen zum Außerkrafttreten getroffen. 

 

Die Verwaltung bittet um Beschluss der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände entsprechend des anliegenden Entwurfs.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Satzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ (Gewässerumlagesatzung der Stadt Hecklingen)