Betreff
Übertragung Trinkwasserversorgung
Vorlage
173/21
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, dem Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Bode-Wipper“ mit Wirkung zum 01.01.2023 die Aufgabe der Trinkwasserversorgung für den Ortsteil Cochstedt, einschließlich Flughafengebiet, zu übertragen.

               


 

Der Konzessionsvertrag mit MIDEWA vom 24.01.2000 unter Berücksichtigung des 1. Nachtrages vom 18.10.2007 hat eine Laufzeit von vom 25 Jahren. Vertragsbeginn war 01.01.1998 und endet zum 31.12.2022. Eine automatische Verlängerung ist vertraglich nicht vorgesehen. Sie ist rechtlich nicht möglich.

 

Es ist die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.

 

Folgende Möglichkeiten bestehen:

 

a) Erledigung der Aufgabe in eigener Zuständigkeit in einem Betrieb/Unternehmen

Um die Aufgabe selbst zu erledigen, müsste qualifiziertes Personal zur Verfügung gestellt werden.

 

b) Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages

Eine Verlängerung des Vertrages ist nicht möglich. Es müsste ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden. Der Bestbieter erhielte den Zuschlag.

 

c) Übertragung der Aufgabe an den Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Bode-Wipper“ (WAZV) als Verbandsmitglied

Ein Vergabeverfahren ist nicht erforderlich. Eine Beschlussfassung zum Beitritt ist generell erforderlich.

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Die Stadt Hecklingen hat dem WAZV bereits die Aufgabe der Abwasserentsorgung übertragen.

 

Eine Mitgliedschaft beim WAZV auch mit der Aufgabe der Trinkwasserversorgung bietet folgende Vorteile:

 

1.            Die interkommunale Zusammenarbeit innerhalb des WAZV, dessen Mitglied die Stadt bereits mit der Sparte Abwasser ist, wird weiter gestärkt.

 

2.            Aufgaben, die für Orte erfüllt werden, die mit Trinkwasser und Abwasser gleichzeitig Mitglied sind, erfordern weniger Aufwand als Aufgaben für ein Teilmitglied und generieren somit Synergieeffekte.

 

3.            Das Vergabeverfahren wird eingespart. Dieses Verfahren müsste europaweit erfolgen.

 

Demnach ist eine Übertragung an den WAZV die sinnvollste Verfahrensweise.

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Die sich bisher aus dem Konzessionsvertrag ergebende Konzessionsabgabe in Höhe von durchschnittlich 9.000 EUR jährlich sowie die Gewerbesteuer der MIDEWA in Höhe von durchschnittlich 3.200 EUR jährlich entfallen ab 2023.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

 Finanzielle Auswirkungen – Siehe Begründung

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


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